Urkunde

Graf Ruprecht zu Nassau bekundet seine Aussöhnung mit seinem Schwager, dem Grafen Johann von Nassau(-Dillenburg), wegen aller der Streitigkeiten um die von dem (+) Grafen Johann von Nassau-Hadamar hinterlassenen Besitzungen, wonach die Verlassenschaft zu gleichen Teilen unter sie verteilt werden soll, mit Ausnahme von Schloß und Feste Hadamar, die Ruprecht und seine Frau Anne für sich allein behalten, mit Ausnahme ferner von der Esterau und den beiden Vogteien Gershusen und Weidenhan, die Ruprecht als ihm vorher verpfändet zu 3/4 behält und die er mit Johann nur gegen eine Lösungssumme von 1000 Gulden Limburger Währung zur Hälfte teilt, ferner mit der Bestimmung, daß Ruprechts Schwiegermutter (Elisabet) im lebenslänglichen Besitz ihres Wittums bleiben soll und ihr Nachlaß erst nach ihrem Tode geteilt werde, und anderes mehr, mit Ernennung von Schiedsrichtern für etwaige Zwistigkeiten, das sind die Brüder Johann und Friedrich, Ritter vom Stein, und Dithart von Kramperg, Verpflichtung zum Einlager in Nassau oder zu Laurenburg.

Archivaliensignatur
170 I, U 683
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Siegel 1-3, 5-6. verletzt, 4. fehlt
Bemerkungen
vgl. Arnoldi 1, 108 f.
Sonstige Erschließungsangaben
Vermerke (Urkunde): Siegler: 1. der Aussteller, 2. Graf Johann zu Solms, 3. Graf Heinrich zu Nassau, Sohn des Grafen Heinrich, und 4-6. die 3 genannten Schiedsrichter.

Kontext
Nassau-Oranien: Urkunden >> 14. Jahrhundert >> 1351-1375 >> 1374
Bestand
170 I Nassau-Oranien: Urkunden

Laufzeit
1374 September 25

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Letzte Aktualisierung
17.06.2025, 14:11 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1374 September 25

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