Akten
Anzeige des Pflegers zu Mühldorf, dass der Pfleger zu Mörmoosen für die bevorstehende Mitjagd Hzg. Albrechts [VI.] auf Rotwild im salzb. Bannforst Esler- od. Eigelwald nicht nur gevogtete, sondern auch altbefreite salzb. Urbarsuntertanen der Propstei Wälder zum Scharwerk aufgeboten und er dagegen protestiert habe.
- Reference number
-
Erzstift Salzburg Hofrat, BayHStA, Erzstift Salzburg Hofrat 813
- Former reference number
-
GL Fasz. 2591
Registratursignatur/AZ: Registratur-Nr.: 216; Abgabeverz.-Nr.: 536
- Language of the material
-
ger
- Further information
-
Medium: A = Analoges Archivalie
- Context
-
Erzstift Salzburg Hofrat >> Forste (Holzrechte u. -frevel etc.) und Jagd im Mühl- dorfer Raum
- Holding
-
Erzstift Salzburg Hofrat
- Indexbegriff subject
-
Mitjagd (Kommunjagd)
Rotwild
Forste (Bann-), salzburg.
Untertanen (Urbars-), altbefreite "rechte alte"
Scharwerk (s. auch Robot, Vorspanndienste)
- Indexentry person
-
Bayern/ Herzog+ Albrecht [VI.]
- Indexentry place
-
Eigelwald (Forst nordwestl. Engelsberg, Lkr. Traunstein, s.a. Eslerwald)
Eslerwald (Forst nordwestl. Engelsberg, Lkr. Traunstein, s.a. Eigelwald)
- Date of creation
-
1662
- Other object pages
- Last update
-
03.04.2025, 1:33 PM CEST
Data provider
Bayerisches Hauptstaatsarchiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Amtsbücher / Akten
Time of origin
- 1662
Other Objects (12)

Kontroverse des Pflegers zu Mühldorf (und des Salzb. Hofrats) mit der kurbayer. Steuerrevisionskommission des Rentamts Landshut (bzw. Regierung ebd.) wegen geforderter Beschreibung der salzb. altbefreiten (nur zu Extraordinari-Kriegssteuern verpflichteten) Urbarsuntertanen und Hofmarken im Vogtgericht Mühldorf zu neuer Besteuerung und Einhöfung.

Anzeige des Pflegers zu Mühldorf beim Salzb. Oberstjägermeisteramt über die vom Gerichtsschreiber zu Mörmoosen gegenüber Johann Georg Underholzer, salzb. Förster am Eigelwald, erhobene Forderung eines Willegelds (für Herbergsbesuch), sowie diesbezügliches Schreiben des salzb. Hofrats an die Regierung Burghausen.

Nach erfolgloser Klage des salzb. Pflegers und Kastners zu Mattsee (Joachim Ramensatl) vor dem Landgericht Ried Ersuchen des Pflegers und des Salzb. Hofrats an die Regierung Burghausen, die salzb. Vogtleute Andreas am "Marnpacher" Hof und Veit von Reinthal zur Entrichtung des verweigerten Vogt- und Stiftdiensts zu veranlassen.

Beschwerden des Pflegers zu Mühldorf und der Salzb. Hofkammer über das Pfleggericht Mörmoosen wegen Behinderung der exekutiven Eintreibung ausstehender Korn- und Haferdienste bei salzb. Untertanen der Propstei Wälder. Verlangen des Salzb. Hofrats gegenüber der Regierung Burghausen, zu befehlen, dass Mörmoosen nicht nur die Eintreibung, sondern auch die Exekution nicht behindert.
![Ersuchen Hzg. Albrechts [V.] von Bayern an Hzg. Ernst, Administrator zu Salzburg, die beschlossene Landsteuer durch die salzb. Amtleute im Beisein der Landschaftsverordneten von den salzb. Vogtgerichtsuntertanen einbringen zu lassen. Rückfrage bei Ersterem wegen fehlerhafter Formulierung in der neuen bayer. Landesordnung. Auf Verlangen des Pflegers zu Mühldorf vom Gerichtsschreiber zu Neumarkt gegebene Auskunft, dass die sämtlichen dorthin vor hzgl. Kommissare beorderten salzb. Vogtgerichtsuntertanen (Urbarsleute, Freisassen, Herren, Meier etc.) dem Herzog Erbhuldigung leisten bzw. dem Pfleger zu Neumarkt den vertraglich zustehenden Gehorsam schwören mussten, die den Nichterschienenen angedrohte Strafe aber erlassen sei.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Ersuchen Hzg. Albrechts [V.] von Bayern an Hzg. Ernst, Administrator zu Salzburg, die beschlossene Landsteuer durch die salzb. Amtleute im Beisein der Landschaftsverordneten von den salzb. Vogtgerichtsuntertanen einbringen zu lassen. Rückfrage bei Ersterem wegen fehlerhafter Formulierung in der neuen bayer. Landesordnung. Auf Verlangen des Pflegers zu Mühldorf vom Gerichtsschreiber zu Neumarkt gegebene Auskunft, dass die sämtlichen dorthin vor hzgl. Kommissare beorderten salzb. Vogtgerichtsuntertanen (Urbarsleute, Freisassen, Herren, Meier etc.) dem Herzog Erbhuldigung leisten bzw. dem Pfleger zu Neumarkt den vertraglich zustehenden Gehorsam schwören mussten, die den Nichterschienenen angedrohte Strafe aber erlassen sei.
