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Jeder Arzt untersucht angehende Lehrlinge

Enthält: Verband der niedergelassenen Ärzte Schleswig-Holsteins teilt mit, dass angehende Lehrlinge, die sich aufgrund des neuen Jugendarbeitsschutzgesetzes vor der Lehre beim Kreisgesundheitsamt oder bei einem Arzt kostenlos untersuchen lassen müssen, dieses bei privaten Ärzten machen können, wenn sie einen Kostenübernahmescheins der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung mitbringen

Media ID: 203147 | Digitalisierung: Kreisarchiv Stormarn

Attribution - NonCommercial - ShareAlike 4.0 International

Reference number
V 100 / 26234

Context
Zeitungsdokumentation >> 12. Gesundheitswesen u. Veterinärwesen >> 12.5 Ärzte
Holding
V 100 Zeitungsdokumentation

Date of creation
9. Januar 1962

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Last update
26.08.2025, 8:31 AM CEST

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 9. Januar 1962

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