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Das CVI. Capitel, Vom sechsten mittel, daß die manufacturen befördert werden, nemlich, daß den inwohnern einer stadt keine eingebildete nahrung, wordurch sie zum müßiggang gebracht werden, zu gestatten

Das CVI. Capitel, Vom sechsten mittel, daß die manufacturen befördert werden, nemlich, daß den inwohnern einer stadt keine eingebildete nahrung, wordurch sie zum müßiggang gebracht werden, zu gestatten

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Language
Deutsch

Bibliographic citation
Schröder, Wilhelm von. - Wilhelm Freyh. von Schrödern Fürstliche Schatz- und Rentkammer : nebst seinem Tractat vom Goldmachen, wie auch vom Ministrissimo oder Oberstaatsbedienten

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09.10.2025, 2:19 PM CEST

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