Gliederung

Außerordentliche Kontributionen und Requisitionen 1813/14

Bemerkungen: Bei den außerordentlichen Kontributionen handelt es sich im Unterschied zur Großen Strafkontribution, die von der Behörde für direkte Steuern eingezogen wurde, um Geldauflagen, die zur Deckung von Requistionslieferungen an die Truppen erhoben und von der Requisitionskasse verwaltet wurden.

Kontext
Mairie Hamburg
Bestand
112-3 Mairie Hamburg

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Letzte Aktualisierung
07.03.2025, 11:58 MEZ

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