Gliederung

Außerordentliche Kontributionen und Requisitionen 1813/14

Bemerkungen: Bei den außerordentlichen Kontributionen handelt es sich im Unterschied zur Großen Strafkontribution, die von der Behörde für direkte Steuern eingezogen wurde, um Geldauflagen, die zur Deckung von Requistionslieferungen an die Truppen erhoben und von der Requisitionskasse verwaltet wurden.

Context
Mairie Hamburg
Holding
112-3 Mairie Hamburg

Other object pages
Last update
07.03.2025, 11:58 AM CET

Data provider

This object is provided by:
Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.

Other Objects (12)