Gliederung
Außerordentliche Kontributionen und Requisitionen 1813/14
Bemerkungen: Bei den außerordentlichen Kontributionen handelt es sich im Unterschied zur Großen Strafkontribution, die von der Behörde für direkte Steuern eingezogen wurde, um Geldauflagen, die zur Deckung von Requistionslieferungen an die Truppen erhoben und von der Requisitionskasse verwaltet wurden.
- Kontext
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Mairie Hamburg
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112-3 Mairie Hamburg
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- Letzte Aktualisierung
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07.03.2025, 11:58 MEZ
Datenpartner
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