Von allen Speisen vnd Gerichten [et]c. Allerhand art künstlich vnd wol, zukochen, einmachen vnd bereytten : Dabei eins ieden Essens wirckung vnd natur, Zu auffenthaltung menschlicher gsundtheit
- Weitere Titel
-
Wie man Wein und Essig wol erziehen, behalten und widerbringen ... sol
Von allen Speisen und Gerichten etc. Allerhand art künstlich und wol, zukochen, einmachen und bereytten
- Standort
-
Augsburg, Staats- und Stadtbibliothek -- 4 Ldw 179
- Umfang
-
4 ̊
- Sprache
-
Deutsch
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11217823-1
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2025, 08:40 MESZ
Datenpartner
Bayerische Staatsbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Beteiligte
- Platina, Bartholomaeus
- Egenolph
Entstanden
- 1530
Ähnliche Objekte (12)
![Satzung, Statuten vnd Ordnungen, Beständiger, gůtter Regierung. : Einer billichen, ordenlichen Policei, Jn ieden Rechten gegründtes Ebenbildt. Allen Herschafften vnd Vnderthanen, Stetten, Com[m]unen, Regimenten, Gerichts vnd Raths verwandtenn, Jn Burgerlichen vnnd Rechtlichen Händlen fast behülflich vnd notwendig. Weilant in des H. Reichs Statt Worms fürgenom[m]en, Jetz new mit höhstem fleiß Restituirt vnd an[n] tag geben.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/d653ffbb-0b8c-4177-98a3-2ed1ec0762fe/full/!306,450/0/default.jpg)
Satzung, Statuten vnd Ordnungen, Beständiger, gůtter Regierung. : Einer billichen, ordenlichen Policei, Jn ieden Rechten gegründtes Ebenbildt. Allen Herschafften vnd Vnderthanen, Stetten, Com[m]unen, Regimenten, Gerichts vnd Raths verwandtenn, Jn Burgerlichen vnnd Rechtlichen Händlen fast behülflich vnd notwendig. Weilant in des H. Reichs Statt Worms fürgenom[m]en, Jetz new mit höhstem fleiß Restituirt vnd an[n] tag geben.
![Satzung, Statuten vnd Ordnungen, Beständiger, gůtter Regierung. : Einer billichen, ordenlichen Policei, Jn ieden Rechten gegründtes Ebenbildt. Allen Herschafften vnd Vnderthanen, Stetten, Com[m]unen, Regimenten, Gerichts vnd Raths verwandtenn, Jn Burgerlichen vnnd Rechtlichen Händlen fast behülflich vnd notwendig. Weilant in des H. Reichs Statt Worms fürgenom[m]en, Jetz new mit höhstem fleiß Restituirt vnd an[n] tag geben.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/4b7a8e3f-12ab-446c-8c45-5acd743206f4/full/!306,450/0/default.jpg)
Satzung, Statuten vnd Ordnungen, Beständiger, gůtter Regierung. : Einer billichen, ordenlichen Policei, Jn ieden Rechten gegründtes Ebenbildt. Allen Herschafften vnd Vnderthanen, Stetten, Com[m]unen, Regimenten, Gerichts vnd Raths verwandtenn, Jn Burgerlichen vnnd Rechtlichen Händlen fast behülflich vnd notwendig. Weilant in des H. Reichs Statt Worms fürgenom[m]en, Jetz new mit höhstem fleiß Restituirt vnd an[n] tag geben.
![Satzung, Statuten vnd Ordnungen, Beständiger, gůtter Regierung. : Einer billichen, ordenlichen Policei, Jn ieden Rechten gegründtes Ebenbildt. Allen Herschafften vnd Vnderthanen, Stetten, Com[m]unen, Regimenten, Gerichts vnd Raths verwandtenn, Jn Burgerlichen vnnd Rechtlichen Händlen fast behülflich vnd notwendig. Weilant in des H. Reichs Statt Worms fürgenom[m]en, Jetz new mit höhstem fleiß Restituirt vnd an[n] tag geben.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/48156ec0-ee56-4424-88cb-d025a1f091e0/full/!306,450/0/default.jpg)
Satzung, Statuten vnd Ordnungen, Beständiger, gůtter Regierung. : Einer billichen, ordenlichen Policei, Jn ieden Rechten gegründtes Ebenbildt. Allen Herschafften vnd Vnderthanen, Stetten, Com[m]unen, Regimenten, Gerichts vnd Raths verwandtenn, Jn Burgerlichen vnnd Rechtlichen Händlen fast behülflich vnd notwendig. Weilant in des H. Reichs Statt Worms fürgenom[m]en, Jetz new mit höhstem fleiß Restituirt vnd an[n] tag geben.
![Satzung, Statuten vnd Ordnungen, Beständiger, gůtter Regierung. : Einer billichen, ordenlichen Policei, Jn ieden Rechten gegründtes Ebenbildt. Allen Herschafften vnd Vnderthanen, Stetten, Com[m]unen, Regimenten, Gerichts vnd Raths verwandtenn, Jn Burgerlichen vnnd Rechtlichen Händlen fast behülflich vnd notwendig. Weilant in des H. Reichs Statt Worms fürgenom[m]en, Jetz new mit höhstem fleiß Restituirt vnd an[n] tag geben.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/dafe9e96-1a40-4bc8-854f-ad1786830760/full/!306,450/0/default.jpg)
Satzung, Statuten vnd Ordnungen, Beständiger, gůtter Regierung. : Einer billichen, ordenlichen Policei, Jn ieden Rechten gegründtes Ebenbildt. Allen Herschafften vnd Vnderthanen, Stetten, Com[m]unen, Regimenten, Gerichts vnd Raths verwandtenn, Jn Burgerlichen vnnd Rechtlichen Händlen fast behülflich vnd notwendig. Weilant in des H. Reichs Statt Worms fürgenom[m]en, Jetz new mit höhstem fleiß Restituirt vnd an[n] tag geben.
