Archivale

Eintragung der Unterpfänder für einen Kreditvertrag

Enthält: Der Scholaster von St. Martinus zu Kerpen, M. Kleinermann, gibt bekannt, dass das Stiftskapitel dem Ehepaar Adolf Reinermann und Adelheit Merckens einen Kredit von 100 Rtlr aus den Geldern der Kirchenfabrik zu gesagt hat. Als Sicherheit war ihnen der Kindteil von 3 Morgen Land, 1 1/2 Morgen Benden und der fünfte Teil eines Hauses in Mödrath versprochen worden. Dafür sollten aber 200 Rtlr ausgezahlt werden. Reinermann und seine Frau wollen nun die Unterpfänder ins Gerichtsprotokoll eintragen lassen, d. h. die Vereinbarung offiziell machen. Da Kleinermann nicht weiß, ob die Unterpfänder ausreichen, bittet er seinen Schwager, den Gerichtsschreiber Hillbrandt, dafür zu sorgen, dass die Kirche (d. h. das Kirchenvermögen) keinen Schaden nimmt und er keinen Tadel erhält ("ausser der Herren blame und reproche seye"). Anscheinend hatte aber alles seine Richtigkeit, und den Eheleuten wurden noch am selben Tag die 200 Rtlr übergeben. Die erste Pensionszahlung dafür sollte ein Jahr später, am St. Andreastag [30.11.] 1698, fällig sein.

Reference number
GerKer, 988
Extent
Schriftstücke: 1

Context
Schöffengericht Kerpen >> 2 Freiwillige Gerichtsbarkeit >> 2.1 Vertragsabschlüsse
Holding
GerKer Schöffengericht Kerpen

Date of creation
1697 Novmber 30

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Last update
17.09.2025, 3:28 PM CEST

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1697 Novmber 30

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