Bestand
Französische Gerichtsbehörden (Bestand)
Verwaltungsgeschichte: Auf Beschluß der Kaiserlichen Regierungskommission von 1811 sollte die Rechtsprechung in den Hanseatischen Departements bis zur endgültigen Organisation des Gerichtswesens von den alten Gerichten wahrgenommen werden. Die Einführung der französischen Gerichtsverfassung erfolgte am 20. August 1811, mit welchem Tag auch die französischen Gesetze exekutorische Kraft erhielten. Als oberstes Gericht fungierte des Kaiserliche Gerichtshof (Cour Impériale) in Hamburg, dessen Kompetenz sich über die Hanseatischen Departements hinaus auch auf das Departement Ems-Oriental erstreckte. Es war oberste Appellationsinstanz. In jedem Arrondissement war ein Tribunal Erster Instanz eingerichtet. Jeder Kanton erhielt ein Friedensgericht für geringe Streitwerte. Über Straffälle schwerster Art urteilten die Schwurgerichte (Cours d'assises). Staatsgefährliche Verbrechen wurden von Spezial-Gerichtshöfen abgeurteilt. Mit Zollvergehen befassten sich die Prevotalgerichte und Douanentribunale. Das Handelsgericht wurde in Hamburg erst am 11. Februar 1813 eingerichtet.
Archivierungsgeschichte: Von dem Schriftgut der französischen Gerichte sind nur spärliche Reste erhalten geblieben.
Die Retrokonversion der Daten erfolgte im Jahre 2010.
Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, Best. 212-1 Französische Gerichtsbehörden, Nr. ...
Bestandsbeschreibung: Auf Beschluß der Kaiserlichen Regierungskommission von 1811 sollte die Rechtsprechung in den Hanseatischen Departements bis zur endgültigen Organisation des Gerichtswesens von den alten Gerichten wahrgenommen werden. Die Einführung der französischen Gerichtsverfassung erfolgte am 20.08.1811, mit welchem Tag auch die französischen Gesetze exekutorische Kraft erhielten. Als oberstes Gericht fungierte des Kaiserliche Gerichtshof (Cour Impériale) in Hamburg, dessen Kompetenz sich über die Hanseatischen Departements hinaus auch auf das Departement Ems-Oriental erstreckte. Es war oberste Appellationsinstanz. In jedem Arrondissement war ein Tribunal Erster Instanz eingerichtet. Jeder Kanton erhielt ein Friedensgericht für geringe Streitwerte. Über Straffälle schwerster Art urteilten die Schwurgerichte (Cours d'assises). Staatsgefährliche Verbrechen wurden von Spezial-Gerichtshöfen abgeurteilt. Mit Zollvergehen befaßten sich die Prevotalgerichte und Douanentribunale. Das Handelsgericht wurde in Hamburg erst am 11.02.1813 eingerichtet.
Von dem Schriftgut der französischen Gerichte sind nur spärliche Reste erhalten geblieben. Das Provisorische Obergericht hat neben einem Protokollbuch nur drei Fälle überliefert. Vom Kaiserlichen Gerichtshof ist Schriftgut des Ersten Präsidenten, des Generalprocureurs und der Kammern erhalten geblieben. Vom Tribunal Erster Instanz sind vor allem die Audienzprotokolle und die Urteilsbücher nennenswert. Assisenhof und Handelstribunal sind nur mit je einem Archivale vertreten.
- Bestandssignatur
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Staatsarchiv Hamburg, 212-1
- Umfang
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Laufmeter: 2.3
- Kontext
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Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik) >> RECHTSPFLEGE >> ALLGEMEINE GERICHTE >> GERICHTE UNTER FRANZÖSISCHER VERFASSUNG
- Verwandte Bestände und Literatur
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Literatur: Adolf Wohlwill, Zur Geschichte des Justizwesens in Hamburg während der Franzosenzeit, mit besonderer Berücksichtigung des Präsidenten de Serre, in: Zeitschrift des Vereins für Hamburgische Geschichte 14 (1909), S.333-354
- Indexbegriff Sache
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Französische Gerichtsbehörde
Gerichtsbehörde, französische
- Bestandslaufzeit
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1809-1814
- Weitere Objektseiten
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- Rechteinformation
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Rechteinformation beim Datenlieferanten zu klären.
- Letzte Aktualisierung
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30.03.2022, 12:37 MESZ
Datenpartner
Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1809-1814