Urkunde

Gießen: Volprecht v. Schwalbach der Ältere, Sohn des verstorbenen Volprecht, bekundet, dass er von seinem Vetter Volprecht, Sohn des verstorbenen ...

Digitalisierung: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt

Namensnennung 4.0 International

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Archivaliensignatur
123/125
Alt-/Vorsignatur
A 3 Gießen, 1511-01-15
Formalbeschreibung
Papier, beschädigt (Textverlust), 2 unten aufgedr. Siegel
Bemerkungen
Acc. 39/82 (GNM)
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Mittwoch nach dem Achtentag der Dreikönige

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Gießen: Volprecht v. Schwalbach der Ältere, Sohn des verstorbenen Volprecht, bekundet, dass er von seinem Vetter Volprecht, Sohn des verstorbenen Henne v. Schwalbach, 20 fl. Frankfurter Währung für die Überlassung seines vierten Teils am Burgsitz in der alten Burg zu Gießen bezahlt habe, worüber er quittiert. Adolf und Kaspar v. Schwalbach, Söhne des Volprecht des Älteren erteilen, zugleich für ihre Brüder Volprecht und Georg, ihre Zustimmung. Sg.: A, Werner Rußer

Kontext
Urkunden der ehemaligen Provinz Oberhessen >> 7 Orte, Buchstabe G >> 7.10 Gießen
Bestand
A 3 Urkunden der ehemaligen Provinz Oberhessen

Laufzeit
1511 Januar 15

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Vorprovenienz
v. Schwalbach
Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:40 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1511 Januar 15

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