Sachakte
(1) B 4560 (2)~Kläger: Johann Dietrich von dem Brinck zu Iggenhausen, hessen-kasselscher Drost zu Rodenberg, und Konsorten, nämlich dessen Brüder Hilmar Erich und Eustachius von dem Brinck; ab 1665 als Curator ad litem für Johann Dietrich von dem Brincks Sohn Lic. Theophil Fürstenau, dann Otto von dem Brinck selbst, (Bekl.); als Intervenient Graf Simon Henrich zur Lippe (3)~Beklagter: Abt Arnold der Abtei Corvey und Konsorten, nämlich die im Amt Iggenhausen wohnenden sogenannten Vitifreien (nach dem Corveyer Patron St. Vitus), (Kl.) (4)~Prokuratoren (Kl.): Dr. Abraham Ludwig von Gülchen 1655 ( Subst.: Dr. Johann Georg von Gülchen ( für den Grafen: Dr. Heinrich Wilhelm Erhardt 1671 ( Subst.: Dr. Moritz Wilhelm von Gülchen ( Dr. Moritz Wilhelm von Gülchen [1681] 1682 ( Subst.: Dr. Georg Friedrich Müeg ( Dr. Georg Friedrich Müeg 1685 ( Subst.: Dr. Friedrich Heinrich von Gülich Prokuratoren (Bekl.): für den Abt: Lic. Johann Walraff 1656, [1663] 1663 ( Subst.: Dr. Johann Leonhard Schommartz ( für die Vitifreien: Lic. Johann Walraff 1656 ( Subst.: Dr. Johann Leonhard Schommartz ( Dr. Johann Franz Matthias 1682 ( Subst.: Dr. Hoegelen (5)~Prozessart: Appellationis, nunc (1665) restitutionis in integrum, nunc (1682) mandati de exequendo cum clausula Streitgegenstand: Hintergrund des Verfahrens ist ein Streit um den Rechtsstand der Einwohner des Amtes Iggenhausen, das der Appellant von Corvey zu Lehen trug. Die RKG-Appellation richtet sich gegen die Entscheidung der Vorinstanz, die Appellanten hätten den Beweis, daß die Vitifreien von Leibeigenen abstammten, nicht erbracht, ihnen daher die von diesen geforderten Dienste und Abgaben absprach und deren rückwirkende Erstattung anordnete. Die Appellanten wenden ein, im vorinstanzlichen Verfahren sei bewiesen worden, daß sie die strittigen Abgaben seit altersher gehoben hätten. Die Appellaten dagegen hätten nicht bewiesen, daß (die meisten) Einwohner des Amtes persönlich frei seien, und erst recht nicht, daß alle, die diese Freiheit jetzt für sich beanspruchten, wirklich zu den sog. Vitifreien gehörten. Die geforderten Dienste und Abgaben seien zum größeren Teil auf das Land radiziert, nur Erbteilungen und Freilassungen seien aus der Leibeigenschaft abgeleitet, so daß alle anderen weiter gehoben werden dürften und nicht erstattet werden müßten. Der Abt begründet die Freiheit der Vitifreien mit dem Wortlaut der Investitur des Appellanten. Er bestreitet die Zulässigkeit der RKG-Appellation, da die Klageschrift nicht am Reproduktionstermin vorgelegt wurde und da die Appellanten sich nach eingelegter RKG-Appellation an die lipp. Kanzlei gewandt hätten (um die Restitution zu verhindern). Er bestreitet die Zuständigkeit der Kanzlei als einem dem Hofgericht gleich-, nicht übergeordnetem Gericht. Am 13. Dezember 1664 wies das RKG die Appellation als desert ab. Dagegen Gesuch um Restitutio in integrum für den minderjährigen Otto von dem Brinck. Abgelehnt mit Urteil vom 27. Januar 1671. Auf RKG-Exekutoriales (4. Juli 1682) zur Erstattung der gehobenen Abgaben und geforderten Dienste hin Intervention des Grafen von der Lippe zugunsten seines mit der Exekution beauftragten Hofgerichtes mit dem Hinweis, es müsse vorgängig zwischen als Real- und als Personallasten entrichteten Abgaben unterschieden werden. Streit, inwiefern die Forderungen durch einen 1672 geschlossenen Vergleich abgegolten seien. Mit Urteil vom 7. Juli 1687 wurden das Exekutionsmandat und die Ladung aufgehoben. Siehe auch L 82 Nr. 106 (C 1844). (6)~Instanzen: 1. Lipp. Hofgericht zu Detmold mit Rat der Juristenfakultäten der Universitäten Marburg (1620) und Leipzig (1654) 1600 - 1623, 1653 - 1655 ( 2. RKG 1656 - 1687 (1600 - 1687) (7)~Beweismittel: Acta priora (= Protokoll des vorinstanzlichen Verfahrens) (Q 18); Akten = L 82 Nr. 107. Notarielle Instrumente von (Zeugen-)Aussagen (Q 7, 43, 44, 48, 95, 96, 111). Aufstellung dessen, was die von dem Brinck von den zu Corvey gehörenden im Amt Iggenhausen wohnenden Vitifreien 1604 - 1654 gehoben haben (Q 11). Namen von Vitifreien (in Q 13, 43, 65). Extrakt aus dem Dienstregister des Amtes Detmold (Q 26). Lehensrevers des Münsteraner Bischofs Christoph Bernhard von Galen als Administrator der Abtei Corvey über das Amt Iggenhausen, 1665 (in Q 54). Kornrechnungen des Amtes Iggenhausen für die Jahre 1672/73 bis 1674/75 (Q 90 - 92). (8)~Beschreibung: 10 cm, 467 Bl., lose; Q 1 - 111, Q 38 doppelt vorhanden, Q 42, 64 unvollständig; 1 Beil. = Q 4 des Verfahrens L 82 Nr. 52, von dem Brinck ./. Reineken; Deckblatt des Protokolls beschädigt. Lit.: Hüllinghorst, Rebellion (wie L 82 Nr. 51), hier S. 42, 53, 59f, 67, 79f, 86.
- Alt-/Vorsignatur
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L 82 Nr. 58
- Kontext
-
Lippische Reichskammergerichtsakten >> 2. Kläger B
- Bestand
-
L 82 Lippische Reichskammergerichtsakten
- Weitere Objektseiten
- Provenienz
-
Reichskammergericht
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
17.09.2025, 14:42 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Sachakte
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