- Reference number
-
Landgericht ä.O. Straubing 897
- Former reference number
-
Rep. 164/17 Bd. II Nr. 1686
- Language of the material
-
ger
- Further information
-
Medium: A = Analoges Archivalie
- Context
-
Landgericht ä.O. Straubing >> 10. Tiefbauten, Wasserbauten >> 10.3 Wasserbauten
- Holding
-
Landgericht ä.O. Straubing
- Indexentry person
-
Karl
- Indexentry place
-
Obermotzing
- Date of creation
-
1840 - 1842
- Other object pages
- Last update
- 12.08.2025, 9:48 AM CEST
Data provider
Staatsarchiv Landshut. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Amtsbücher / Akten
Time of origin
- 1840 - 1842
Other Objects (12)
Von Gottes Gnaden Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Wir haben bereits vorhin zu erkennen gegeben, welchergestalt Wir gnädigst entschlossen, bey denen Gebäuden der Unterthanen im Weser-Districte, theils zu nöthiger Erspahrung des dazu bisher gebrauchten langen und starcken eichen Holtzes, theils auch um den Gebäuden selbst eine längere Dauer und mehrere Standhaftigkeit zu verschaffen ... : [So geschehen Braunschweig, den 3. Junii 1750]
Von Gottes Gnaden wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, [et]c. Fügen hiemit zu wissen: Da uns so wol die hiesigen Brauer, als auch einige Unserer Beamten unterthänigst vorgestellet, wie sie nicht vermögten, das Bier bey dem jetzigen ausserordentlich theuren Korn-Kauf, um den bisherigen Preis zu geben, daß wir daher ... gnädigst resolviret haben, auch den Bierpreis ... in etwas zu erhöhen. ... : [Gegeben in Unserer Vestung Wolfenbüttel, den 28sten Maji, 1740.]
Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [et]c. nachdemmalen der Preis des Weizen und Gersten, in Vergleichung der Preise, so im abgewichenen Sommer davon marktgängig gewesen, nunmero würklich um ein beträchtliches bereits gefallen, ... haben Wir, zu Erleichterung des Publici, gnädigst gut gefunden, den bisherigen Preis des Biers wieder auf diesen Fuß herunter zu setzen ... : Gegeben in Unserer Stadt Braunschweig, den 10ten Jan. 1763.
Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Demnach Uns gemeldet worden, daß über die Frage: Ob, und wie viel remission ein Guts-Herr seinem Meyer, nicht weniger auch ein Zehnt-Herr seinem Zehntpflichtigen, welche durch Brand um das Ihrige gekommen, angedeyhen zu lassen schuldig sey, öfters Streit ... entstehe ... So setzen und ordnen Wir hiedurch, daß von nun an in dergleichen Fällen gar kein Proceß und gerichtliches Verfahren weiter gestattet werden ... : [Gegeben in Unser Vestung Wolfenbüttel, den 22. Junii 1747.]
Von Gottes Gnaden, Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [et]c. Fügen hiemit zu wissen. Demnach Wir gnädigst erwogen haben, daß die sämtlichen Prediger, sowol in den Städten, als insbesondere die auf dem Lande, nicht nur durch die Vermehrung der Arbeit im cathechisiren, sondern auch durch die selbigen aufgetragene genauere Aufsicht auf die Schulen, dergestalt beschäfftiget worden, daß sie dagegen, und um diesen ... Verrichtungen ... besser obliegen zu können, mit einigen ... Amts-Verrichtungen billig zu verschonen seyn ... : Gegeben in Unserer Stadt Braunschweig, den 3. Septembr. 1754.