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Landeskirchliche Ämter: Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) (Bestand)

Die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) hat von der Landessynode die Aufgabe übertragen bekommen, die Arbeitsbedingungen der privatrechtlich angestellten Mitarbeiter der Badischen Landeskirche zu regeln. Die Kommission besteht seit 1979. Die Mitglieder bestehen zu gleichen Teilen aus Vertretern von Dienstnehmern und Dienstgebern (zurzeit insgesamt 20 Personen). Die arbeitsrechtliche Grundlage ist der Tarfivertrag für den öffentlichen Dienst. Die ARK entscheidet auf dieser Basis über arbeitsrechtliche Regelungen und passt den Tarfivertrag an die besonderen Bedingungen der Kirche an. Das Verfahren zur Festlegung der Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende in Kirche und Diakonie beruht auf dem sogenannten "Dritten Weg".

Bestandssignatur
077.

Kontext
Landeskirchliches Archiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Landeskirchliche Ämter, Einrichtungen und Dienste >> Landeskirchliche Ämter

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Letzte Aktualisierung
03.06.2025, 10:08 MESZ

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