Akten

Die verbotene Einbringung des auswärtigen Mehls, Brotes, Zwiebacks und Kuchenwerks in die Städte hiesigen Fürstentums, besonders die gänzliche Abmahlung des Gerstenmehls in den städtischen Mühlen. - 2. Die Einbringung der Gerstenmehls zum Verkauf und. - 3. Gutachten der Land- und Stadtphysici auch Commiss. Coci in Ansehung der Bestandteile des hiesigen Gerstens und wie solcher auf den Gesundheitszustand wirke

Archivaliensignatur
A 17 III, Nr. 604 (Benutzungsort: Magdeburg)
Alt-/Vorsignatur
IV. Abschnitt, Repertorium 7, Nr. 234

Kontext
Kriegs- und Domänenkammer zu Halberstadt >> 24. Getreidesachen
Bestand
A 17 III (Benutzungsort: Magdeburg) Kriegs- und Domänenkammer zu Halberstadt

Laufzeit
1773 - 1775

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Letzte Aktualisierung
17.04.2025, 15:23 MESZ

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Objekttyp

  • Akten

Entstanden

  • 1773 - 1775

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