Urkunde

Der Propst von Werden Bertold von Büren macht bekannt, daß er Lubbert von Rechede (Rechchede) gen. dey Bytere und dessen Sohn Godeken den Hof Ebding (-dink) [im Kirchspiel Seppenrade (Zepperade)] mit Hufen und Leuten verliehen hat und zwar gegen eine Zahlung von drei Mark Münsterscher Pfennige an die Propstei jeweils zum 11. November. Bei Nichterfüllung der Verpflichtungen fällt der Hof an die Propstei zurück. Das zum Hof gehörende Holz dürfen sie nicht hauen oder verkaufen; die zum Hof gehörenden Leute dürfen nicht getauscht oder verkauft werden. - Es siegelt der Aussteller. - Datum anno domini Mill. trecentesimo octuagesimo sexto in die beati Petri ad vincula.

Digitalisierung: Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland

Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International

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Archivaliensignatur
AA 0544, 319
Formalbeschreibung
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: Rückaufschrift: Ebdinck in parro[chi]a Zepperade

Kontext
Werden, Urkunden (AA 0544) >> 1. Nr. 1-800 (802-1480)
Bestand
AA 0544 Werden, Urkunden (AA 0544)

Laufzeit
1386 August 1

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Provenienz
Diverse Registraturbildner
Geliefert über
Letzte Aktualisierung
17.09.2025, 15:22 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1386 August 1

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