Akten | Bestand

Bezirksarzt Kemnath (Bestand)

Vorwort: Mit dem Edikt über das Medizinalwesen vom 8. September 1808 wurden für das öffentliche Gesundheitswesen mit einem Land- bzw. Stadtgerichtsarzt (bis 1838 auch als „Physikus“ bezeichnet) in jedem Land- oder Stadtgericht einheitliche Strukturen geschaffen. Mit der Einrichtung der Bezirksämter im Jahr 1862 wurde die Bezeichnung Bezirksarzt eingeführt. Mit Verordnung vom 01.04.1935 (GVBl 212) wurden in allen Bezirksämtern (einschließlich der darin liegenden kreisfreien Städte) Gesundheitsämter eingerichtet. Der Bezirksarzt des Bezirksamts Kemnath war für den Sprengel dieses Bezirksamts zuständig. Der Bestand umfasst 1 Archivalieneinheit mit einer Laufzeit von 1852-1878. Amberg, Juni 2022 Dr. Till Strobel

Bestandssignatur
Bezirksarzt Kemnath
Umfang
1
Sprache der Unterlagen
ger

Kontext
Staatsarchiv Amberg (Archivtektonik) >> Beständetektonik des Staatsarchivs Amberg >> II. Neuere Bestände (Behörden und Gerichte des 19. - 21. Jahrhunderts) >> B. Behörden des Königreichs Bayern und des Freistaats Bayern >> 1.) Inneres >> 3. Medizinalbehörden >> Bezirksärzte (1857/62-1935) (II.B.1.3.111-132)

Bestandslaufzeit
1852-1878

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Provenienz
Bezirksarzt Kemnath
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Letzte Aktualisierung
26.03.2025, 10:30 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand
  • Akten

Entstanden

  • 1852-1878

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