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Zweyter Theil. Ausführung, daß die gesuchte restitutio in integrum zuläßig und gegründet sey.

Zweyter Theil. Ausführung, daß die gesuchte restitutio in integrum zuläßig und gegründet sey.

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Deutsch

Bibliographic citation
Facti Species cum Deductione causalium restitutionis in integrum, contra Sententiam d. d. 14. Febr. 1672. in Sachen derer von Wallmoden, wider die Nachkommen des vormaligen Cammerpräsidenten Paul Joachim von Bülow : Appellationis, modo restitutionis & demum citationis ad reassumendum ; Worinn nach einer ausführlichen und aktenmäßigen Geschichtserzählung, auch kurzgefaßter Historia processus, ex novis dargethan worden, I. Daß die in Frage stehende Schuld- und Bürgverschreibung null und nichtig, II. Wenigstens kein solches instrumentum guarentigiatum sey, so paratam executionem nach sich ziehen könne, III. Daß gegründete, theils noviter opponirte, theils ex novis illustrirte Einreden das gegenseitige Klagwerk elidiren. IV. Daß im unverhoften Falle einer Sententiæ condemnatoriæ die beklagten Herrn von Wallmoden nicht die ganze Summe zu bezahlen schuldig seyn

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1781 -

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26.05.2025, 3:55 PM CEST

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  • 1781 -

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