Buch
Älter werden, alt sein, Frauen reden darüber : Ausstellungen und Veranstaltungen vom 25. Juli bis 12. August 1994
Älter werden, alt sein, Frauen reden darüber, 1994. (A 2)
- Inventarnummer
-
A 2
- Umfang
-
42
- Sprache
-
Deutsch
- Bezug (was)
-
Gesellschaftspolitik
Seniorenpolitik
- Bezug (wo)
-
Münster
- Bezug (wann)
-
1994
- Beteiligte Personen und Organisationen
-
Stadt Münster [Hrsg.]
Stadt Münster
- Erschienen
-
Stadt Münster
- Geliefert über
- Rechteinformation
-
ausZeiten, Bildung, Information, Forschung und Kommunikation für Frauen e.V. - Bibliothek
- Letzte Aktualisierung
-
03.02.2023, 09:26 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Buch
Beteiligte
- Stadt Münster [Hrsg.]
- Stadt Münster
Entstanden
- Stadt Münster
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Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 8. September 1636 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem David Mollen, Vikar und Bursario Vicariorum des alten Doms, dessen Nachkommen oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 6 Reichstaler, zahlbar in termino Nativitatie B. Mariae Virginis ab dem Jahr 1637 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 300 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen, dass Dr. jur. Georg Block und Dr. jur. Wilhelm Henrich Goddaeus und dessen Ehefrau Anna Margaretha Block verkauft haben an Elsaben Corvei, weiland Herrn Dr. jur. Johann zur Haer nachgelassene Witwe, ihr Haus und ihren Hof auf der Ludgeristraße in Münster, gelegen zwischen dem Haus der Witwe Meister Ewaldt Bünekers auf der Marktseite und mit der anderen Seite an die Harsewinkelstegge stoßend, mit allen Gerechtigkeit einschließlich einer Mannskirchenbank und zwei Frauenkirchenbänke in der St. Ludgeri-Kirche, welches die Käuferin in des Sekretärs Henrich Hollandts Haus sofort bar bezahlt hat. Zeugen: Bernhard zum Hülse, Pastor der alten Kirche zu Warendorf, Johann Holscher, fürstlicher Hofgerichtsnotar und Franciscus Pechlein.
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 7. April 1641 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem Bürger und Kaufhändler Georgen Roleving oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 5 Reichstaler, zahlbar am Termin des 7. April ab dem Jahr 1642 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 100 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments. Notar Walter Hasking bezeugt am 5. Mai 1656, dass vor ihm Heinrich Beisinck, Bürger und Krameramtsverwandter binnen Münster, und dessen Ehefrau Maria Henses als Exekutoren und Erbfolger des weiland Georgen Roleving und dessen Ehefrau Catharina Hegge erschienen und angaben, die obige Rentverschreibung an Hermann Niermann, hochfürstlich-münsterischer Siegelkammerbedienter und Exekutor des weiland Bernhard Stricks verkauft und zediert zu haben. Zeugen: Ferdinand Niehaus und Jobst Wilte, beide Bürger binnen Münster. Notariatssignet und Unterschrift des Ausstellers. Notar Walter Hasking bezeugt am 15. Mai 1656, dass vor ihm Hermann Niermann, hochfürstlich-münsterischer Siegelkammerbedienter und Exekutor des weiland Bernhard Strick, gewesener Stabträger des Domkapitels zu Münster, erschien und angab, die obige Schuldverschreibung an dessen Sohn Johann Strick, gewesenen Vicario und Possessori secundae Vicariae sapetorum trium regum der Kathedraldomkirche zu Münster, zediert zu haben, um damit eine Schuldverschreibung über 500 Goldgulden Kapital der Stadt Groningen abzulösen. Es folgt die Zedierung von 40 Reichstaler an Johann Gottfried Honinck und die Rekognition von 50 Reichstaler an Bürgermeister Johann Lethmate zu Telgte. Dann folgen Ausführungen zu älteren Schuldverschreibungen und deren Rekognition und Zession. Zeugen: Dietrich Averdunck und Bitter Ascheberg. Notariatssignet und Unterschrift des Ausstellers
Werner Koethe und Andreß Eberschwein, Bürgermeister, und sämtliche Räte der Stadt Ahlen bezeugen, dass Anthon Kentelnick, Ehevogt der Witwe des Amandus Palmeke, Caspar Palmeke, Franz Boeß als gewesener Ehewirt der Christine Palmeke und Marie Palmeke, alles Erben des weiland Amandus Palmeke, Bürger zu Ahlen, dem städtischen Sekretär und Bedienten Zacharias Hillebrand einen Rentbrief über 50 Reichstaler ablösen, den Amandus Palmeke innehatte, den aber vor Jahren Henrich Witthaus vor etlichen Jahren von der Äbtissin zu Überwasser erhalten hatte und den Herk Ulrich von Werne testamentarisch überlassen hatte. Als Warbürgen werden Gerhard zum Hole und Gerhard Amenhovel, beide Bürger zu Ahlen, genannt Ankündigung des Stadtsiegels
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 10. November 1644 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem Jobst Osthoff, domkapitularischer Gograf zur Meest, dessen Erben und Anerben oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 18 Reichstaler, zahlbar in termino S. Martini Episcopi ab dem Jahr 1645 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 300 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments. Johann Henrich Martels, fürstlich-münsterischer Rentmeister im Emsland, und dessen Ehefrau Maria Elisabeth Oesthoff bezeugen am 5. Mai 1668 zu Meppen, dass sie die obige in der Erbteilung zugefallene Rentverschreibung an das Domkapitel zu Münster zediert und übertragen haben. Unterschriftsankündigung der Aussteller. Mauritz Bispinck, domkapitularischer Sekretär, bezeugt am 18. Mai 1686 die Extradierung der obigen Rentverschreibung und deren Zession in der Domkellnerei und dass die anfallende jährliche Pension dem Saccelanus emoniert und jährlich bei der Domkellnereirechnung repartiert werden solle. Mauritz Bispinck, domkapitularischer Sekretär, bezeugt am 6. Juli 1686, dass künftig alle Pensionen aus dem Gruethaus der Stadt Münster mit 4% verpensioniert werden müssen und dass der Domkellner entsprechende Zinsen aus obiger Rentverschreibung dem Sacellanus zu emonieren habe
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem Dechanten und Kapitel St. Mauritz binnen Münster, deren Sukzessoren oder dem Inhaber dieses Briefes eine jährliche Pension 12 Reichtsaler 14 Schillinge aus den Einnahmen des Gruethauses, zahlbar jährlich termino Palmarum ab 1659, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 250 Reichstaler verkauft und erhalten haben. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung, zum Unterpfand, zum Gerichtsstand und zur Loskündigung. Siegelankündigung des Ausstellers. Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 7. November 1643 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem Franz Nünning als zeitlichem Vicario Secundo Summi Altaris S. Ludgerum zu Münster, dessen Sukzessoren oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von fünftehalbe bzw. 4 1/2 Reichstaler, zahlbar in termino S. Martini Episcopi ab dem Jahr 1644 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 75 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute den Patres Minoritis vulgo Minnenbrüdern in behueff der Broderschaft cordigerorum, deren Sukzessoren und Nachkommen oder dem Inhaber dieses Briefs eine jährliche Rente in Höhe von 3 Reichstaler aus den Einnahmen des Gruethauses in termino Annunciationis Beatae Mariae Virginis ab dem Jahr 1649 gegen eine Hauptsumme in Höhe von 60 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Bernhard Hollandt). Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 1. Februar 1645 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute der Äbtissin Agnes von Merveldt, der Priorin Lucia von Baer, der Kellnerin Agnes von Hamb und sämtlichen Kapitularinnen des Klosters St. Aegidii binnen Münster, deren Sukzessoren und Nachkommen oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 5 Reichstaler 15 Schillinge, zahlbar in termino Purificationis Beatae Mariae Virginis ab dem Jahr 1646 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 100 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 17. Juli 1627 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute der Anna Grünbers, geborene Tochter der Eheleute Conrad Grünbers und Catharina Herdings zum Ulenkotten, deren Erben und Anerben oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 15 Reichstaler, zahlbar in termino Sancti Jacobi Apostoli ab dem Jahr 1628 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 300 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). am abendt Sancti Jacobi Apostoli. Rückseitig Vermerk des Johann Friedrich Plönies und Henrich Tunneker (?) als testamentarische Exekutoren der verstorbenen Anna Grünbers vom 18. Juni 1668 über die Zedierung, Transportierung und Überlassung von 100 Reichstaler aus der obigen Rentverschreibung an die Pater des Kapuzinerordens binnen Münster. Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 7. November 1643 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem Henrich Scholbroich, Kanoniker der Kollegiatkirche St. Ludgeri und Pastor zum Venne, dessen Erben und Anerben oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 5 Reichstaler, zahlbar in termino S. Michaeli Archangeli ab dem Jahr 1643 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 100 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments. Zessionen und Zedierungen der obigen Rentverschreibung, allesamt unterschrieben und besiegelt (aufgedrückte rote Lacksiegel) von den Ausstellern, und zwar: Henrich Scholbroich am 19. Juni 1643 an den stadt-münsterischen Gerichtsschreiber Johann Dyckhoff und dessen Ehefrau Maria Holland. Johann Dyckhoff, stadt-münsterischer Gerichtsschreiber, und dessen Ehefrau Maria Hollandt am 7. Februar 1653 an Wilhelm Estinghausen, Gograf zu Oelde, und dessen Ehefrau Anna Maria Schreiber. Johannes Schreiber am 16. Oktober 1658 an Johann Kerstiens, Pastor ad Sanctum Jacobum. Johann Kerstiens, Pastor ad Sanctum Jacobum, am 28. Oktober 1663 an Hermann Breidenstein, Vikar zu Überwasser