Akten
Höhe des Jahrgeldes der Telgter Juden
Enthält: Auszug aus dem Protokoll der Hofkammer von 1777 Nov. 21. Darin wird die Höhe des Jahrgeldes zwischen den Telgter Bürgermeistern und den dort angesessenen Juden schließlich auf 45 Rt., (statt 50 Rt.) festgesetzt. Dagegen besitzen die Juden die Freiheit von allen Schatzungen, Kontributionen und bürgerlichen Auflagen wie früher, sind jedoch nicht vom Tor- und Wegegeld bezüglich ihrer Kaufmannschaft freigestellt
- Archivaliensignatur
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Telgte A, 110d
- Kontext
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Telgte A >> Stadtherrlichkeit und städtische Verwaltung >> Judensachen
- Bestand
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Telgte A
- Laufzeit
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1771 November 21
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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24.06.2025, 13:51 MESZ
Datenpartner
Kreis Warendorf. Kreisarchiv, Kreisverwaltung. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- 1771 November 21