Akten

Höhe des Jahrgeldes der Telgter Juden

Enthält: Auszug aus dem Protokoll der Hofkammer von 1777 Nov. 21. Darin wird die Höhe des Jahrgeldes zwischen den Telgter Bürgermeistern und den dort angesessenen Juden schließlich auf 45 Rt., (statt 50 Rt.) festgesetzt. Dagegen besitzen die Juden die Freiheit von allen Schatzungen, Kontributionen und bürgerlichen Auflagen wie früher, sind jedoch nicht vom Tor- und Wegegeld bezüglich ihrer Kaufmannschaft freigestellt

Archivaliensignatur
Telgte A, 110d

Kontext
Telgte A >> Stadtherrlichkeit und städtische Verwaltung >> Judensachen
Bestand
Telgte A

Laufzeit
1771 November 21

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 13:51 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • 1771 November 21

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