Konsilium | Monografie
Vorläufiger wahrhafter Bericht, Von dem Rückfalls-Recht Des Hochfürstlichen Samthauses Hessen, Auf Die an das Fürstl. und Gräfl. Haus Nassau-Catzenelnbogen, Im Jahr 1557. abgegebene Lande bey Erlöschung Des Nassau-Catzenelnbogischen Mannstamms : Mit Beylagen, Sub Lit. A. B. & C.
- Location
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Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- VD 18
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VD18 10106855
- Extent
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18 S., [1] Bl., 11 S. ; 2°
- Language
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Deutsch
- Notes
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Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2010. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
VD18 10106855
- Published
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Darmstadt : Fürstl. Hof- u. Canzley-Buchdruckerey , 1767 -
- Last update
-
26.05.2025, 3:57 PM CEST
Data provider
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Konsilium ; Monografie
Time of origin
- Darmstadt : Fürstl. Hof- u. Canzley-Buchdruckerey , 1767 -
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Wahrhafte und Actenmäßige Geschichtserzählung, Samt den kurzgefaßten Rechtspuncten, Worauf es In Appellations-Sachen Weyland des Kaiserlichen Kammerherrn und Reichshofraths, Freyherrn, Philip Maximilian von Hammersteins, nunmehro dessen Herrn Erben, des Kaiserlichen, Königlichen wirklichen Kammerherrn, und Johanniter-Ordens Rittern, Freyherrn Ludwig von Hammersteins, Contra Den Kaufmann, Schmalen, und Consorten, Das Hochfreyherrliche von Hammersteinische Stammguth und Mannlehen Dratum betreffend : Nach Actenmäßiger Zusammenhaltung beyderseitiger Gründe ankömmt ; Mit Anlagen sub Num. 1. 2. ... und 20.
Beleuchtung des Gräflich-Degenfeldischen Revisions- und Restitutions- Gesuchs gegen das Kammergerichtliche Urtheil vom 17. Jul. 1783. in Sachen des Herrn Fürsten zu Nassau-Weilburg Hochfürstlichen Durchlaucht wider den Herrn Grafen August Christoph von Degenfeld-Schonburg; decisæ citationis ad videndum relui & deponi pecuniam ... die Wiedereinlösung des Nassauischen Orts Waldlaubersheim, und übriger in den Jahren 1615. 1617. und 1625. an die Nassauische Vasallen von Schönburg widerkäuflich überlassener Gefälle zu Langenlonsheim, Wöllstein und Tiefenthal betreffend : Mit Anlagen von A. bis R.
Wahrhafte Vorstellung derjenig höchst verbottenen krummen Wege, wodurch die Inwohner des Dorfs Freyenseen, `a potiori, unter dem Schein Kayserl. Privilegien, vom Jahr 1525. bis hieher ihrer Hochgräflichen Solms-Laubachischen Herrschaft gleichsam Hohn zu sprechen und dem schuldigsten Gehorsam sich zu entziehen getrachtet haben, Sive Actenmäßige Facti Species, in Sachen Weyl. Herrn Grafens Fridrich Magni nunc Herrn Grafens Christiani Augusti zu Solms-Laubach Hochgräflichen Gnaden contra Ihro Hochfürstliche Durchl. zu Hessen-Darmstadt & Consortes ... : Ferner in Sachen Ihro Hochgräfliche Gnaden zu Solms-Laubach contra Dero ungehorsame Unterthanen zu Freyenseen ...
Justi Wahremundi Kurtze Jedoch wahrhaft- und Acten-mäßige Beschreibung Derjenigen Procedur, Welche gegen Herrn Johann Jacob Günthern zu Franckfurt am Mayn, vormalig-Hoch-Fürstl. Sachsen-Gothaischen Residenten daselbst, vom Jahr 1693. biß 1705. vorgenommen worden : Sampt angehängter gründlichen Erörterung folgender Rechts-Fragen: 1. Ob der An. 1705. ... abgedrungene Vergleich in Rechten bestehen könne: 2. Ob nicht das Hoch-Fürstl. Hauß ... Sich dessen habe verlustig gemacht: 3. Ob vor ... Magistrat zu Franckfurt Herr Günther sich auf die Klage der Herren Caventen aus Gotha einzulassen schuldig seye ; In auffrichtiger Liebe zu Gott-gefälliger Justitz und Wahrheit, auch zu Rettung bedrängter Unschuld Anno 1710. ... entworffen, und jetzo von Ihme zum Druck befördert
Kurze jedoch wahrhafte/ In Jure & Facto höchstgegründete Information, Was es mit denen/ Zwischen dem Jezt Regierenden Hochfl. Hauß zu Anhalt-Bernburg/ Wie auch Hochfürstl. Hauß zu Anhalt-Hoym/ Und Weyland Sr. Hochfürstl. Durchleucht Carl Friederichs/ Ebenfals Regierenden Herrn zu Anhalt-Bernburg/ hinterlassener Fürstl. Frau Wittib/ Wilhelmina Charlotta/ Und Dero aus Fürstl. Ehe erzeugten beyden Söhnen entstandenen Jrrungen für eine Bewandtnuß habe/ Und welchergestalt das Allergnädigst ertheilte Kayserl. Standes-Erhöhungs-Diploma gegentheiliger Seits in einem verkehrten Verstand ohne Fug ausgedeutet: und ermeldte Fürstl. Frau Wittib und ihren beyden Fürstl. Kindern competirende Gerechtsamme ihnen ohne einigen Schein Rechtens anmaslich in Streit gezogen/ und verkürzet werden wollen : Annô 1722.