Text

Rechtlich Bedencken Uber die Frag Ob ein Creditor oder Glaubiger, welcher verschienen Jahren 1622. und 1623. dem Debitori oder Schuldtner an hochgestaigerten oder gar schlim[m]en und verkehrten Müntzsorten eine gewisse Summen Geldts vorgestreckt und gelihen, an jetzo ... die Bezahlung in jetzigem gangbahren Valor und Werth: und also ein mehrers, als Er außgeben, köndte oder möge von Rechtswegen begeren und einnemmen : Inn welchem Rechtlichen Bedencken, die Materia deß abgehenden Gewins unnd entspringenden Schadens weitläuffig tractiert unnd außgeführt würdet

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Weitere Titel
rechtliches Bedenken über Frage Gläubiger verschiedenen Schuldner hochgesteigerten Münzsorten Geldes geliehen Gewinns Wert
Standort
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 J.germ. 108#Beibd.1
VD17
VD17 1:002313M
Maße

Umfang
[20] Bl, [1] gef. Bl.
Sprache
Latein

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
Augspurg
(wer)
Aperger
(wann)
1624
Urheber

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10509922-0
Letzte Aktualisierung
27.11.2025, 08:44 MEZ

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Objekttyp

  • Text

Beteiligte

Entstanden

  • 1624

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