Sachakte

Müller, Georg Friedrich Dietrich; geb. in Salzwedel; seit 1821 Student Theologie; bis Ostern 1824

Enthält: Bl. 55: Wird vom Universitätsrichter aufgefordert, sein Abgangszeugnis zurückzuschicken, da ihm nachgewiesen wurde, dass er Mitglied der verbotenen Verbindung war;
Bl. 66 f.: Er schreibt, dass er sein Zeugnis nicht zurücksenden kann, da er sie mit anderen Schriften versandt hätte und nicht wüsste, wo sie zur Zeit seien. Er bittet darum, ihm schriftlich Fragen zuzusenden, die er beantworten wird. Er will dadurch in seinem jetzigen Aufenthaltsort bleiben;
Bl. 69: Von Alvensleben gibt ihn als Senior der märkischen Landsmannschaft an;
Bl. 76 f: Schreiben des Universitätsrichters, er soll sich zur nächsten Gerichtsbehörde begeben und dort die folgenden Fragen genau beantworten. Die Verhandlung soll dort in beglaubigter Form stattfinden;
Bl. 83: Schreiben des Universitätsrichters. Er ist jetzt Hauslehrer. Ihm werde in der Verhandlung nachgewiesen, dass er Mitglied der landsmannschaftlichen Verbindung war. Er hat ihm zugeschickte Fragen beantwortet;
In der Erklärung hat er angegeben, dass er im August 1823 das Amt des Seniors niedergelegt habe und ausgetreten sei. Dies widerspricht den Angaben aller anderen Studenten, die angaben, dass er Senior bis zur Auflösung der Verbindung war;
Bl. 87: Lenz gibt an, dass Müller bis 1823 Konsenior war und 1823 Senior wurde;
Bl 88: Zinnow und Buchholtz geben Müller als Senior der Verbindung an;
Bl. 93: Vernehmung in Eberswalde;
Er gibt an, dass er nichts anderes aussagen kann als bisher. Er verließ 1823 die Verbindung und legte das Amt des Seniors nieder. Er hat dann nur noch Verbindung zu Freunden gehabt;
Bl. 94 f.: schriftliches Geständnis;
1821 trat er in die Verbindung ein. Zweck der Marchia war Opposition gegen die Burschenschaft, Förderung des Fleißes und der Moral. Die Constitution enthielt: Vorwort über Zweck der Verbindung - Rechte und Pflichten gegen Bordelle und Hasardspiele. Er schreibt über die Leitung der Verbindung. Im Aug. 1823 legte er sein Amt als Senior nieder. Danach löste sich die Verbindung auf, bis dahin war Herzberg Senior, es ist auch möglich, dass es nicht wieder besetzt wurde;
Die Verbindung wurde am 12. Febr. 1819 gestiftet. Er nennt noch weitere Mitglieder. Er beschreibt die Wahl, schreibt über die Kasse, den Fechtboden, Duellgeräte hatte die Verbindung nicht. Uniformen besaß die Verbindung, er erklärt die Farben und Zeichen. Die Pomerania und Saxonia lösten sich 1823 auf. Er schreibt über Seniorenkonvente. 1821 wurde von der Burschenschaft der Verruf über die Landsmannschaft verhängt;
Bl. 96: Auforderung das Abgangszeugnis an die Universität zu senden;
Bl. 113: Müller hat sein Abgangszeugnis noch nicht zurückgesandt. Es wird Abstand davon genommen, ihn zur Herausgabe zu zwingen. Schreiben vom königlichen Hüttenamtsgericht;
Bl. 114: Erklärung Müllers über den Verbleib seines Sittenzeugnisses.

Archivalientitel
Untersuchungen gegen die Mitglieder landsmannschaftlicher Verbindungen unter den Studenten

Kontext
Rep. 5 Universitätsgericht >> 2. Universitätsgericht 1819-1944 >> 2.3 Verbindungswesen - Allgemeines und einzelne Verbindungen >> Untersuchungen gegen die Mitglieder landsmannschaftlicher Verbindungen unter den Studenten
Bestand
Rep. 5 Universitätsgericht

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Letzte Aktualisierung
03.04.2025, 09:53 MESZ

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