Kapitel

Regnum Vegetabile

Regnum Vegetabile

Digitalisierung: Dresden SLUB, ZB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Fürstliche sächsische Verordnung, Nach welcher in dem Fürstenthum Gotha die Medici, ingleichen die Apothecker und deren Provisores, Gesellen und Lehr-Jungen; nichts weniger die Loboranten, Oculisten, Stein- und Bruchschneider, Barbierer, Feldscherer, Bader und Hebammen, wie auch Würtzkramer und andere darinn benannte Personen sich zu achten haben : Wobey zugleich die Tax-Ordnung, vor die Medicos, Apothecker und Barbierer zu befinden. Zu männiglicher Nachricht publicirt im Januario 1694

Erschienen
1718

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:18 MESZ

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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1718

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