- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Fürstliche sächsische Verordnung, Nach welcher in dem Fürstenthum Gotha die Medici, ingleichen die Apothecker und deren Provisores, Gesellen und Lehr-Jungen; nichts weniger die Loboranten, Oculisten, Stein- und Bruchschneider, Barbierer, Feldscherer, Bader und Hebammen, wie auch Würtzkramer und andere darinn benannte Personen sich zu achten haben : Wobey zugleich die Tax-Ordnung, vor die Medicos, Apothecker und Barbierer zu befinden. Zu männiglicher Nachricht publicirt im Januario 1694
- Erschienen
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1718
- Förderung
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Deutsche Forschungsgemeinschaft
- Letzte Aktualisierung
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09.05.2025, 15:18 MESZ
Datenpartner
Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Kapitel
Entstanden
- 1718