Urkunde

Landgraf Georg I. von Hessen-Darmstadt bekundet, dass er in dem zwischen den Kindern aus seiner Ehe mit Magdalena zur Lippe festgelegten Vergleich...

Digitalisierung: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt

Namensnennung 4.0 International

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Archivaliensignatur
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Sonstige Erschließungsangaben
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Georg I. von Hessen-Darmstadt bekundet, dass er in dem zwischen den Kindern aus seiner Ehe mit Magdalena zur Lippe festgelegten Vergleich von den 4.000 Gulden Morgengabe, die bei der Stadt Frankfurt stehen, den Töchtern Christine, Elisabeth und Anna jeweils 1.000 Gulden übergeben, aber weitere 1.000 Gulden zur Ablösung des von der Witwe Nikolaus Kolb zu Mainz auf die Kellnerei Rüsselsheim geliehenen Kapitals verwendet hat, wofür er ihnen die bisher gezahlten Zinsen von 50 Gulden zuspricht (Kopie)

Vermerke (Urkunde): Siegler: Papier

Kontext
Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses >> 1241 - 1600
Bestand
B 1 Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses

Laufzeit
Darmstadt 1592 März 17

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Vorprovenienz
Hessen-Darmstadt
Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:40 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • Darmstadt 1592 März 17

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