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Klage wegen Beleidigung

Enthält: Theiß Hamecher von Mödrath klagt, daß 1688 Juni 19 Wilhelm Jeißen, Zimmermann von Kerpen, ihn in seiner Wohnung Dieb, Schelm, Galgenvogel und Ehebrecher genannt und ihn mit einer Gerte habe schlagen wollen. Der Beklagte bestreitet dies. Der Kläger will seine Behauptungen durch den Kapitelskellner, Herrn Meul, und den Vikar, Herrn Putz, beweisen. Gerichtsschreiber Hilbrandt sagt, daß der Kellner nichts gehört habe, doch habe ihm der Vikar gesagt, daß unter den Schmähworten, die er gehört habe, auch Ehebrecher gewesen sei.

Reference number
GerKer, 096

Context
Schöffengericht Kerpen >> 4 Kriminalfälle der Niedergerichtsbarkeit >> 4.1 Beleidigung, üble Nachrede - ohne und mit Tätlichkeiten
Holding
GerKer Schöffengericht Kerpen

Date of creation
1688 Juni 21

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Last update
24.06.2025, 1:41 PM CEST

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1688 Juni 21

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