Sachakte

Verordnung: Die vorhandene Bestimmung über die Prüfung von Apotheker-Gehilfen ist dahin abgeändert worden, dass die ausländischen Apotheker-Gehilfen gleich den inländischen die Prüfung vor dem hiesigen Medizinalkolleg ablegen können

Archivaliensignatur
E 3 A, 39/57

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> P Gesundheitswesen >> P.5 Apotheken, Medikamente, Handel mit Giften
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Darmstadt, 1832 Dezember 27

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
10.09.2024, 08:33 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Darmstadt, 1832 Dezember 27

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