Archivale
Misshandlung durch den Dienstherrn und vorenthaltener Arbeitslohn
Enthält: Die Dienstmagd Catharina Fueß (Voiß) aus Gymnich klagt gegen ihren ehemaligen Dienstherrn Johann Wolters, dass er ihr den Arbeitslohn ("Liedlohn") sowie 2 Paar Schuhe, 3 Ellen Flachs, 1 Elle "Mutzen" und 6 Ellen "Werken" [gewirktes = gewebtes]-Tuch im Wert von insgesamt 9 Gl vorenthalten und sie noch dazu geschlagen und dabei so sehr verletzt habe, dass sie sich vom Wundarzt M. La Roche behandeln lassen musste und ihr Leib und Glieder "biß auff die heutige Stund Schmertzen verursachten". Es folgte ein Gerichtstermin am 12.1., bei dem Catharina erneut ihre Klage und Johann Wolters die Fragen, nach denen die Klägerin angehört werden sollte ("articulos defensionales"), einreichten. Danach entschied das Gericht, "weilen diese Sache zur Weitläufigkeit angesehen", und die Defensionalartikel nichts wichtiges (zur Klärung) enthielten, dass der Beklagte den schuldigen Arbeitslohn zahlen und sich "demnächst" über ein Schmerzensgeld mit der Klägerin vergleichen solle. Doch der Beklagte weigert sich. Er bestreitet, dass Catharina überhaupt rechts- und gerichtsfähig und von ihren Eltern und ihrem jetzigen Patron bevollmächtigt sei, gegen ihn zu klagen. Sie entgegnet, von ihren Eltern "expreßlich hieher geschicket" zu sein. Nun gestattet ihr das Gericht wenigstens, beim nächsten Termin ihre Forderungen und eine Aufstellung der inzwischen angefallenen Prozesskosten vorzulegen. Daraus geht hervor, dass Catharina, neben den 9 Gl Lohnrückstand, 50 Gl Schmerzensgeld und 9 Gl Zehrungskosten für die dreiwöchige Kurierung verlangt. Außerdem war ihr Vater Peter Voiß auf Ansuchen Wolters am Tag nach der Mödrather Kirmes [St. Quirinus = 30.3.], also am 31.3.[1693], von Gymnich, wo er wohnte, zu ihm nach Kerpen gegangen, um sich wegen seiner Tochter mit ihm zu vergleichen (Zehrungskosten für beide: 10 Albus 8 Heller). Auch sie selbst hatte noch einmal den ehemaligen Dienstherrn aufgesucht, um den Lohn und die Kleidung einzufordern. Er hatte sie jedoch wieder unter Schlägen hinausgeworfen ("ohne Worthwechseln widerumb einen Prügell ergriffen undt mich zur Küchen undt Hauß heraußgeprügelt") und verspottet: "itz solte ich wieder zum Schultheiß klagen lauffen vor abermalige Pein" (Forderung: 4 Gl). Daraufhin hatte sie sich einen Anwalt gesucht (es folgen weiter Kosten für die verschiedenen Dienstleistungen und Gänge). Wir erfahren weiterhin, dass am 10.2.1694 [also einen Tag nach der zweiten Gerichtsverhandlung in Kerpen] Johann Wolters eine Ladung vor das Offizialat-Gericht in Köln erwirkte. Wieder ist es der Vater der Klägerin, Peter Voiß, der die darauffolgenden Handlungen mit dem Anwalt unternimmt und die Botengänge zwischen Gymnich und Köln bzw. Kerpen ausführt. Eine Gesamtsumme auf der Rechnung, die am 2.3.1694 beim Gericht vorliegt, fehlt übrigens. Im Juli stellt der Amtmann J.D. von der Vorst bei der Durchsicht der Gerichtsprotokolle fest, dass die Sache zwischen Catharina Voiß und Johann Wolters noch nicht erledigt ist, und befiehlt dem Gericht eine rasche Entscheidung (6.7.). Doch ein paar Wochen später, am 14.9. suppliziert Catharina Voiß erneut an Amtmann und Schultheiß, ihr "armen Dienstmagd" zur Erhaltung ihrer Ehre und zu ihrem Recht zu verhelfen.
- Reference number
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GerKer, 855
- Extent
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Schriftstücke: 5
- Context
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Schöffengericht Kerpen >> 4 Kriminalfälle der Niedergerichtsbarkeit >> 4.2 Körperverletzung
- Holding
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GerKer Schöffengericht Kerpen
- Indexbegriff subject
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Arbeitslohn
Gerichtsgebühren
Mandat
Protokollauszüge
Supplik
Tätlichkeiten
- Indexentry person
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Fueß, Catharia, Dienstmagd aus Gymnich
La Roche, Wundarzt
Voiß, Peter, Vater von Catharina aus Gymnich
Vorst, von der, J.D.,Amtmann
Wolters, Johann
- Indexentry place
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Gymnich
Köln - Offizial, Offizialgericht
Mödrath - Kirmessonntag
- Date of creation
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1694
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
-
24.06.2025, 1:45 PM CEST
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1694