Urkunde

Heidenrich d.J. von Oer (Ore) und sein Sohn Bernd von Oer bekunden, mit ihrem Herrn, Bischof Otto von Münster, und dessen Stift folgenden Vertrag, u.a. wegen ihres Schlosses Rauschenburg (Ruysschenborgh), geschlossen zu haben: Gegen Feinde, die außerhalb des Stifts jenseits der Lippe gesessen sind, wollen sie dem Bischof innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung helfen. In diesem Fall wollen sie dem Bischof und seinen Freunden die Rauschenburg öffnen gegen alle Fehdegegner, ausgenommen Heinrich von Oer, die Brüder Johann, Goswin und Heinrich Stecke und Burchard Stecke, Johanns Sohn. Die auf dem Schloß entstehenden Kosten sowie Gewinn und Verlust der Aussteller sollen Bischof und Stift tragen. Gegenwärtiger Vertrag endet beim Tode oder Wechsel des Bischofs in ein anderes Stift. Siegelankündigung der Aussteller. crastino beati Andree apostoli

Archivaliensignatur
B 101u, 0 - IV E Nr. 92.
Formalbeschreibung
Vermerke: Ausf., Perg.; 2 anhängende, beschädigte Siegel.
Bemerkungen
Nr: IV E Nr. 92.

Kontext
Domkapitel Münster - Urkunden >> 58. IV E: Kammerlehen
Bestand
B 101u Domkapitel Münster - Urkunden

Laufzeit
1405 Dezember 1

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 14:11 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1405 Dezember 1

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