Urkunde
Heidenrich d.J. von Oer (Ore) und sein Sohn Bernd von Oer bekunden, mit ihrem Herrn, Bischof Otto von Münster, und dessen Stift folgenden Vertrag, u.a. wegen ihres Schlosses Rauschenburg (Ruysschenborgh), geschlossen zu haben: Gegen Feinde, die außerhalb des Stifts jenseits der Lippe gesessen sind, wollen sie dem Bischof innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung helfen. In diesem Fall wollen sie dem Bischof und seinen Freunden die Rauschenburg öffnen gegen alle Fehdegegner, ausgenommen Heinrich von Oer, die Brüder Johann, Goswin und Heinrich Stecke und Burchard Stecke, Johanns Sohn. Die auf dem Schloß entstehenden Kosten sowie Gewinn und Verlust der Aussteller sollen Bischof und Stift tragen. Gegenwärtiger Vertrag endet beim Tode oder Wechsel des Bischofs in ein anderes Stift. Siegelankündigung der Aussteller. crastino beati Andree apostoli
- Archivaliensignatur
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B 101u, 0 - IV E Nr. 92.
- Formalbeschreibung
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Vermerke: Ausf., Perg.; 2 anhängende, beschädigte Siegel.
- Bemerkungen
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Nr: IV E Nr. 92.
- Kontext
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Domkapitel Münster - Urkunden >> 58. IV E: Kammerlehen
- Bestand
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B 101u Domkapitel Münster - Urkunden
- Laufzeit
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1405 Dezember 1
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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24.06.2025, 14:11 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1405 Dezember 1