Arbeitspapier
Die Abschaffung des Länderfinanzausgleichs: Was der neue Finanzkraftausgleich für Bund und Länder bedeutet
Die Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern ist nach langwierigen Verhandlungen im Juni 2017 von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Der Begriff "Länderfinanzausgleich" wird gesetzlich künftig durch den Begriff "Finanzkraftausgleich" ersetzt. Ab dem Jahr 2020 wird jedes Bundesland zulasten des Bundes mehr Geld erhalten. Dies war eine zentrale Forderung der Ministerpräsidenten. Von 2020 bis 2030 wird der Betrag von anfänglich 9,7 Milliarden Euro auf mehr als 13 Milliarden Euro steigen. Denn 60 Prozent der zusätzlichen Bundesmittel unterliegen einer Dynamik, das heißt sie verändern sich Jahr für Jahr je nach Einnahmenentwicklung. Kumuliert verzichtet der Bund nach der Neuordnung von 2020 bis 2030 auf rund 140 Milliarden Euro zugunsten der Länder. [...]
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Series: IW Policy Paper ; No. 16/2017
- Klassifikation
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Wirtschaft
State and Local Taxation, Subsidies, and Revenue
Intergovernmental Relations; Federalism; Secession
- Ereignis
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Geistige Schöpfung
- (wer)
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Hentze, Tobias
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wer)
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Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
- (wo)
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Köln
- (wann)
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2017
- Handle
- Letzte Aktualisierung
-
10.03.2025, 11:43 MEZ
Datenpartner
ZBW - Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften - Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Arbeitspapier
Beteiligte
- Hentze, Tobias
- Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Entstanden
- 2017
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