Archivale
Klagen des Strumpfstricker-Handwerks (Eingabe an den Rat)
Regest: (I) Gegen die württ. Strumpfstricker.
1) Die württ. Strumpfstricker wollen nicht mit den Reutlingern losen und sie nicht mit ihnen auslegen lassen, sondern die Reutlinger sollen warten bis 12 Uhr und zwar auf allen Jahrmärkten. Bis die Reutlinger zum Vogt oder Amtmann gehen, manchmal nicht gleich vorkommen und oft 1 oder 1 1/2 Stunden warten müssen, losen die württembergischen während der Zeit und legen aus. Wenn die Reutlinger den Spruch bekommen, finden sie keinen Platz und kein Holz mehr zu den Ständen. Dann ist der Markt vorbei und die württembergischen haben das Geld gelöst.
2) Sie wollen die Reutlinger in Tübingen am Mittwoch am Jahrmarkt nimmer feilhaben lassen und auch am Freitag nimmer, sagend, die Reutlinger seien Ausländer, indem doch (= obwohl) die welschen und Scheuren-Krämer (= die vor oder in Scheuern feilhalten, Hausierer) noch feil haben. Vor einem Jahr haben die Reutlinger mit grosser Müh erhalten, dass sie haben feil haben dürfen, jedoch nicht vor 12 Uhr auslegen. Gleich wurde durch den Vogt angekündet, das sei das letzte Mal. An künftigen Jahrmärkten solle es ihnen nimmer erlaubt werden.
(II) Klagen und Beschwerden wider die österreich. Meister.
1) Die österreich. Meister wollen die Reutlinger gar keine Jahrmärkte mehr brauchen lassen und ihre Gesellen und Lehrjungen nicht mehr passieren lassen. Es ist ihnen bereits der Jahrmarkt zu Fähringen (= Veringen) abgeschlagen worden durch die Obrigkeit. Das sei das letzte Mal, dass sie den Markt brauchen, bis sie mit der Meisterschaft auskommen. Die Reutlinger sollen sich für eine der drei Möglichkeiten entscheiden: entweder sollen sie wieder zu den württ. Meistern unter die Ordnung oder zu der Ordnung der österreich. Meister oder sie sollen sehen, dass sie vom Kaiser selbst privilegiert werden. Wenn eins von diesen dreien geschehen ist, wollen sie sie passieren lassen. -
Die Meister Strumpfstricker bitten ihre Obrigkeit, ihnen hierin einen Rat zu geben und zu sehen, dass ihnen geholfen werde. Sonst müssen sie vollends alle zu Bettlern werden. In Reutlingen können sie ihre Ware nicht verschliessen (= absetzen). Sie müssen das Land brauchen und dürfen es nicht. So müssen sie alle miteinander verderben, wenn ihnen nicht geholfen wird.
- Reference number
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3898
- Formal description
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Beschreibstoff: Pap.
- Further information
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Zeugen / Siegler / Unterschriften: keine Unterschrift
Bemerkungen: vgl. Walter Beck—Wörner, a. a. O., S. 33 f.
Genetisches Stadium: Konz.
- Context
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 10 Zünfte Strumpfstricker
- Holding
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A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
- Date of creation
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vermutlich 1710 oder 1711
- Other object pages
- Last update
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20.03.2025, 11:14 AM CET
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- vermutlich 1710 oder 1711