Archivale
Außerehelicher Verkehr jüd. Mischlinge 1. Grades mit Deutschblütigen.
Den jüd. Mischlingen ist die Lösung des Verhältnisses aufzugeben. Bei Nichtbeachtung ist Einweisung in ein Konzentrationslager zu beantragen.
Haben sich die Mischlinge mit verheirateten Frauen eingelassen, deren Ehemänner im Felde stehen, ist unmittelbar Einweisung in ein Konzentrationslager zu beantragen.
Verordnung zum Schutz von Volk und Staat vom 28.02.1933 ist erwähnt.
- Archivaliensignatur
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0.4, 075/0757a
- Alt-/Vorsignatur
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former reference number: Allgemeines 82
former reference number: I371, Folio 102-103
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: IV B 4a-I-190/40-19
- Formalbeschreibung
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Art: Fotokopie einer Abschrift
- Kontext
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Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1942
- Bestand
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DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung
- Laufzeit
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20. Jahrhundert (1942)
- Weitere Objektseiten
- Provenienz
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Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes
- Vorprovenienz
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Abgebende Stelle: Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen Ludwigsburg
- Letzte Aktualisierung
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02.06.2025, 09:19 MESZ
Datenpartner
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 20. Jahrhundert (1942)