Urkunde

1530 August 4 (uff durstag nach Petri fenkeln)

Regest: Melchior von Rudeshem verkauft erblich eine Wiese und einen Acker, nebeneinandergelegen in der Gemarkung von Lauterecken (in Luttercken gemarcken) an Ingenhell neben der Wiese des Junkers Symon Boß, so wie sie Junghen zu Medhart zu Lehen gehabt hat, an Dielman Becker zu Lutteriecken und dessen Erben und Nachkommen oder Inhaber dieses Briefes für 80 Gulden schlechter Währung, zu 24 Albus den Gulden, und für 6 Kapaune (kapfen) oder 2 Albus für den Kapaun jährlich auf St. Martinstag ohne längeren Verzug nach Grumbach (Gron-) in das Rudeshemer Haus zu liefern. Der genannte Dhielman zahlt an den ehrenfesten Junker Melchior als Verkäufer am Tage des Kaufes 60 Gulden in der genannten Währung, nämlich 30 Gulden an den Junker Melchior selber und 30 Gulden an die Kirche zu Lauterecken (Luttericken), an die Junker Melchior jährlich 1 1/2 Gulden Zins zu zahlen hat, die auf diese Wiese und den Acker verschrieben waren, so daß Melchior, dessen Erben und Nachkommen dieses Zinses völlig entledigt sind. Die anderen 20 Gulden versprechen Dhielman, seine Erben oder Inhaber dieses Briefes zu St. Martin 1531 in Grumbach (Gron-) ohne Verzug zu bezahlen, damit die 80 Gulden in der genannten Währung völlig bezahlt sind. Dann soll Junker Melchior eine Quittung über die gesamte Summe, die Dhielman und seine Erben oder Inhaber dieses Briefes gezahlt haben, ausstellen. Wenn aber Dhielman, seine Erben oder Inhaber dieses Briefes die 20 Gulden nicht zu dem Termin im Jahre 1531 bezahlen, auch den jährlichen Grundzins der 6 Kapaune nicht zu St. Martin nach Grumbach (Gron-) in das Rudeshemer Haus liefern, haben Junker Melchior oder dessen Erben das Recht, die Wiese und den Acker gemäß diesem Kaufbrief an sich zu nehmen, zu genießen und zu gebrauchen wie ihre anderen eigenen Güter ohne Eintrag durch Dhielman, dessen Erben und Nachkommen oder Inhaber dieses Briefes weder nach geistlichem, kaiserlichem oder weltlichem Recht, wie es nur erdenklich sein kann, ohne Gefährdung und Arglist. Von diesem Brief sind zwei gleichlautende Ausfertigungen hergestellt, von denen Melchior eine und Dhielman als Käufer den anderen hat. Weil Dhielman kein Siegel hat, um alle vorbeschriebenen Kauf-, Pfand- und anderen Artikel zu bekräftigen, hat Melchior den ehrenfesten Junker Walter Vlecken von Liechten um sein Siegel gebeten, der auch siegelt. Or. Perg., Siegel ab. Auf der Rückseite: Dyesser brieff ist saigen von den 6 kappen die Thiele Becker von Luttreck .... anno Domini 1530.

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Bestand
4KG 003B Meisenheim Meisenheim

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05.11.2025, 15:52 MEZ

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