Urkunde

Bischof Walram von Mörs (Moirse), erwählter und konfirmierter Bischof zu Münster (Monster), nimmt Henne von Hatzfeld (Haiczfelt) Herrn zu Wildenbe...

Digitalisierung: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt

Namensnennung 4.0 International

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Archivaliensignatur
240
Alt-/Vorsignatur
Abt. 119, Nr. 3,3
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament (28,0 x 37,0 cm) mit ursprünglich anhängendem Siegel (fehlt)
Bemerkungen
laut Vermerk: "Siegel fehlt. 16.XI.1910"

Es handelt sich um Walram von Moers (* um 1393; † 3. Oktober 1456 in Arnheim)der ab 1434 gewählter Bischof von Utrecht war, konnte sich aber nicht behaupten. Seine Wahl 1450 zum Bischof von Münster löste die Münsterische Stiftsfehde aus.

Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: up sent Matheus avent deß heilighen apostels ind ewangelisten.

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bischof Walram von Mörs (Moirse), erwählter und konfirmierter Bischof zu Münster (Monster), nimmt Henne von Hatzfeld (Haiczfelt) Herrn zu Wildenberg als Helfer in Dienst gegen die Stadt Münster und ihre Helfer. (1) Er verspricht ihm 500 oberländische, rheinische (Overlenczsche, rynsche) Silberlinge; von allen Gefangenen, Funden, Nahmen und Dingzahlen, die er von den Feinden gewinnen werde, soll Henne den dritten Pfennig nehmen als Abschlag der 500 Silberlinge; die anderen zwei Pfennige sollen dazu dienen, die Kost zu halten. Den zehnten Pfennig soll Henne zuvor haben - bei den Gefangenen nur von Bürgern und Hausleuten-; dieser zehnte Pfennig soll au die 500 Silberlinge nicht angerechnet werden. Wenn eine besondere Niederlage geschehe, soll Henne noch dazu 2 oder 3 Gefangene bekommen nach Gutdünken ihrerbeiderseitigen Freunde. (2) Wenn die 500 Silberlinge so nicht erreicht werden, soll sie der Bischof ihm verschreiben oder auszahlen. Diese 500 Silberlinge soll Henne dann so anlegen, dass er jährlich 50 Silberlinge davon hat, für die er dem Bischof auf Lebenszeit dafür dienen soll.

Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: "Wallrave von Münster vereinigt sich mit Herrn von Hatzfeld ihm gegen die Stadt Münster beyzustehen 1454"

Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller Siegelankündigung: "So hain walrave buschoff obgenant vnsse Sigell vur vns und vnsre nakomlynge an desen brieff doin hanghen"

Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Becker, Urkundenbuch, Nr. 799

Kontext
Urkunden der Familie Riedesel v. Eisenbach >> 1451 - 1500
Bestand
B 13 Urkunden der Familie Riedesel v. Eisenbach

Laufzeit
1453 September 20

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Letzte Aktualisierung
10.09.2024, 08:31 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1453 September 20

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