Band
Adressbuch der Stadt Beuthen O.-S. und der ländlichen Ortschaften des Kreises Beuthen
- Location
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MOB Herne
- Language
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Deutsch
- Notes
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Druckausgabe siehe: ADRE/Beut¶Siehe auch: CDROM 208
Anhang: Beuthener Anzeiger für Handel, Gewerbe, Kunst und Industrie
- Published
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Beuthen : Förster , 1885
- Sponsorship
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Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
- URN
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urn:nbn:de:mob-364-0449469-4-1885
- PURL
- Last update
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04.04.2024, 9:10 AM CEST
Data provider
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Object type
- Band
Time of origin
- Beuthen : Förster , 1885
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Kurtzer Beweißthum I. Es sey denen die GOttes heiligen Worte nicht glauben wollen, aus der Vernunfft und der Natur dar zuthun, daß es nichts ungereimtes, unmügliches und spottens-wehrtes, wan gelehret wird (1) daß Geister und Gespenster sein, (2) daß ein Geist einen Leib fortführen und (3) Sünde im Menschen erregen könne ; II. Daß die Läugnung der Gespenster ein Weg zum Atheismo und gäntzlicher Verwerffung der H. Schrifft sey
Extract Aus der Hoch-Fürstl. Lüneburg-Cellischen Policey-Ordnung Und Aus andern nachhero emanirten hieher gehörigen Oder doch sonst in andern Fällen denen Unterthanen etwas bey Straffe ge- oder verbiethenden Landes-Herrlichen Königl. Chur- und Fürstl. Constitutionen und Edicten : Mit hoher Approbation Königl. Regierung zu dem Ende verfertiget, und in dieser Form ediret, Damit Beamte und Gerichts-Herren zu ihrer Direction alles in der kürtze vor Augen haben, auch Die Unterthanen um destomehrere Käntniß davon erlangen, Dem verordneten sich gemäß bezeigen, Und für Verbrechen und bruchfälligen Dingen sich desto besser hüten können