Aufenthaltsgenehmigung

Aufenthaltserlaubnis für Marie Hennemann

Dieser Bescheid zur Aufenthaltserlaubnis wurde Marie Hennemann nach ihrer Flucht aus der DDR ausgestellt. Nach der Flucht einiger Verwandter und einem gemeinsamen Besuch ihres Neffen im Februar 1961 entschied sie sich zusammen mit ihrer Schwester Elisabeth Hennemann, nicht nach Schwerin zurückzukehren, sondern in West-Berlin zu bleiben. Dort durchliefen sie das Notaufnahmeverfahren und wurden im März 1961 schließlich nach Nordrhein-Westfalen ausgeflogen.

Rechtewahrnehmung: Stiftung Berliner Mauer, Schenkung von Christian Nieske

Urheberrechtsschutz

Standort
Stiftung Berliner Mauer, Sammlungen und Archiv
Inventarnummer
E-004825
Maße
(HxB): 29,7 x 21 cm
Material/Technik
Fotopapier, Afga Copyrapid, fotokopiert, maschinenschriftlich beschrieben

Bezug (was)
Notaufnahmeverfahren
Republikflucht
Bezug (wer)
Hennemann, Marie

Ereignis
Herstellung
(wo)
Berlin
(wann)
19.10.1961
Ereignis
Eigentumswechsel
(wer)

Förderung
Förderprogramm zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes des Landes Berlin
Rechteinformation
Eigentumsrechte: Stiftung Berliner Mauer
Letzte Aktualisierung
29.10.2025, 10:40 MEZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
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Objekttyp

  • Aufenthaltsgenehmigung

Beteiligte

Entstanden

  • 19.10.1961

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