Aufenthaltsgenehmigung
Aufenthaltserlaubnis für Marie Hennemann
Dieser Bescheid zur Aufenthaltserlaubnis wurde Marie Hennemann nach ihrer Flucht aus der DDR ausgestellt. Nach der Flucht einiger Verwandter und einem gemeinsamen Besuch ihres Neffen im Februar 1961 entschied sie sich zusammen mit ihrer Schwester Elisabeth Hennemann, nicht nach Schwerin zurückzukehren, sondern in West-Berlin zu bleiben. Dort durchliefen sie das Notaufnahmeverfahren und wurden im März 1961 schließlich nach Nordrhein-Westfalen ausgeflogen.
- Standort
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Stiftung Berliner Mauer, Sammlungen und Archiv
- Inventarnummer
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E-004825
- Maße
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(HxB): 29,7 x 21 cm
- Material/Technik
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Fotopapier, Afga Copyrapid, fotokopiert, maschinenschriftlich beschrieben
- Bezug (was)
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Notaufnahmeverfahren
Republikflucht
- Bezug (wer)
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Hennemann, Marie
- Ereignis
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Herstellung
- (wo)
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Berlin
- (wann)
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19.10.1961
- Ereignis
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Eigentumswechsel
- (wer)
- Förderung
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Förderprogramm zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes des Landes Berlin
- Rechteinformation
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Eigentumsrechte: Stiftung Berliner Mauer
- Letzte Aktualisierung
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29.10.2025, 10:40 MEZ
Datenpartner
Stiftung Berliner Mauer. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Aufenthaltsgenehmigung
Beteiligte
Entstanden
- 19.10.1961