Archivale
Streit um einen Pachtvertrag
Enthält: Protokoll vor Schultheiß Schreiber sowie vor Hamecher, Jaexen und Schieffer betr. die Klage der Witwe Hummel c/a. Hindrich Binßfeldt: 1) Binßfeldt gibt zu, aus dem 1673 Mai 29 geschlossenen Vergleich noch 1 Malter Roggen, 1 Faß Weizen und 1 Faß Erbsen zu schulden. 2) Der Pächter Binßfeldt hat laut Pachtvertrag jährlich 3 Morgen zu misten, was er 1673 versäumt habe. Dafür werden pro Morgen 15 Taler, zusammen 45 Taler, gefordert. (Entgegnung: er habe für das halbe Pachtjahr 1673 mehr als genug gemistet). 3) Weil der Pächter 16 Morgen, ausgenommen der ungefähr 2 geringen Morgen, "ungeringen" liegen gelassen hat, werden von ihm ungefähr 4 Gulden "reilohn" gefordert. (Entgegnung: bestreitet, das Land geringen empfangen zu haben). 4) Binßfeldt sei die Grundpacht auch für 1673 noch schuldig. (Entgegnung: im spezifizierten Pachtzettel stehe nichts von seiner Verpflichtung, Grundpacht zahlen zu müssen). 5) Für Mähen, Einfahrt und Dreschen wird von dem Pächter für 1674 der Betrag von 14 Gulden 20 Albus gefordert. (Entgegnung: die Klägerin habe das selbst tun wollen, sonst hätte er es durch seine Leute ausführen lassen). Die Klägerin ist bereit, für die Richtigkeit ihrer Behauptungen die Zeugen Michael Kurffgen (für Punkt 4) und Gerart Jubelias (für Punkt 3) zu stellen. Jubelias wird von Binßfeldt abgelehnt, weil er als Schwager der Klägerin Partei sei. Kurffgen sagt unter Eid aus, daß er Pächter des † Henrich Hummel gewesen sei und für die 16 Morgen Ackerland die Grundpachten sowie 9 Malter Roggen zu zahlen hatte. Da er sich mit Hummel überworfen habe, habe er den Pachtvertrag Diedrich Binßfeldt und dessen Frau auf deren Bitte hin abgetreten. Beim Vertragsabschluß zwischen Hummel und Binßfeldt sei er aber nicht zugegen gewesen. - Vergleich: Schultheiß und Schöffen setzen fest, daß dem Beklagten 3 Malter zugeteilt werden, die übrige Frucht gehört der Klägerin. Pacht und Grundpacht sind damit beglichen. Die Klägerin braucht den trockenen Weinkauf nicht zurückzuzahlen. Binßfeldt hat 3 Gulden Gerichtskosten zu zahlen, den Rest zahlt die Klägerin.
- Reference number
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GerKer, 028
- Context
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Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.4 Pachtstreitigkeiten
- Holding
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GerKer Schöffengericht Kerpen
- Date of creation
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1674 August 22
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
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05.11.2025, 3:11 PM CET
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1674 August 22