Urkunde

Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz antwortet Anthis von Leiningen, Propst [und Verweser] der Abtei Weißenburg, in verschiedenen Streitigkeiten. Die von Hans von Gemmingen, seinem Faut zu Germersheim, beklagte Festnahme eines kurpfälzischen Eigenmanns ("knechts") namens "Studerlin" als Gegenmaßnahme zu gepfändetem Jagdzeug und Pferden sei auch nach dessen Freilassung nicht abgetan. Auf Anthis Einlassung, er wisse nichts von seiner Absetzung ("entsetzunge des stiftts"), verweist Friedrich auf eine päpstliche Reformbulle, die ihn beauftrage, eine Klosterreform in Weißenburg und die Besetzung mit Reformmönchen zu schirmen. Den Vorwurf der widerrechtlichen Besetzung der Burg Berwartstein ("sloß Berwenstein") und Nutzlosigkeit des Schirms weist Friedrich als unziemlich und unwahr zurück. Die Rückgabe des Berwartsteins stellt er nach Einführung der Reform in Aussicht. "Datum Heidelberg uff fritag nach dem heilgen ohstertag" 1474. (Bl. 11recto - 12 verso = Bl. 344-345 alter Zählung, Urkunde Nr. 119)

Kanzleivermerke: "Extractus auß einem brief mit numero 4 gezeichnet und in der Lade litera A marquirt befindlich"

Drucke: Druck Schultz, Codex Berwartstein (2008) S. 364-366 Nr. 122 (nach Nr. 2 fol. 150)

Drucke: Regest Schultz, Codex Berwartstein (2008) S. 444 sub dato

Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz antwortet Anthis von Leiningen, Propst [und Verweser] der Abtei Weißenburg, in verschiedenen Streitigkeiten. Die von Hans von Gemmingen, seinem Faut zu Germersheim, beklagte Festnahme eines kurpfälzischen Eigenmanns ("knechts") namens "Studerlin" als Gegenmaßnahme zu gepfändetem Jagdzeug und Pferden sei auch nach dessen Freilassung nicht abgetan. Auf Anthis Einlassung, er wisse nichts von seiner Absetzung ("entsetzunge des stiftts"), verweist Friedrich auf eine päpstliche Reformbulle, die ihn beauftrage, eine Klosterreform in Weißenburg und die Besetzung mit Reformmönchen zu schirmen. Den Vorwurf der widerrechtlichen Besetzung der Burg Berwartstein ("sloß Berwenstein") und Nutzlosigkeit des Schirms weist Friedrich als unziemlich und unwahr zurück. Die Rückgabe des Berwartsteins stellt er nach Einführung der Reform in Aussicht. "Datum Heidelberg uff fritag nach dem heilgen ohstertag" 1474. (Bl. 11recto - 12 verso = Bl. 344-345 alter Zählung, Urkunde Nr. 119)

Digitalisierung: Landesarchiv Speyer

CC0 1.0 Universell

Archivaliensignatur
In Best. F 1 Nr. 93 UNr. Bl. 11
Formalbeschreibung
Regest Papier
Bemerkungen
Restauriert, verblasst. Weitere Abschriften in Nr. 2 Bl. 150 recto - 151 verso, Duplum Bl. 174 verso - 176 recto

Kontext
Kopialbücher
Bestand
F 1 Kopialbücher

Laufzeit
(1474 April 15, Heidelberg) 1750/1751

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Letzte Aktualisierung
01.04.2025, 13:45 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • (1474 April 15, Heidelberg) 1750/1751

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