Urkunden

Friedrich II., Kurfürst von Sachsen, und Wilhelm III., Herzog von Sachsen, einigen sich, für die nächsten drei Jahre ungeörtert und ungeteilt zu bleiben, ihren Räten in allen Sachen gefolgig zu sein, ihre Höfe und die ihrer Ehefrauen nach Erkenntnis der Räte zu ordnen und zu setzen, alle Ämter mit tauglichen frommen Leuten zu bestellen und das aus dem Verkauf erledigter Güter gelöste Geld an ihre Schulden und ihren besten Nutzen zu wenden.

Reference number
Sächsisches Staatsarchiv, 10001 Ältere Urkunden, Nr. 06829 (Zu benutzen im Hauptstaatsarchiv Dresden)
Further information
Beglaubigungsmittel: Zwei Siegel an Pergamentstreifen.

Verweis: 10003 Diplomatarien und Abschriften, Kapsel 104, Nr. 62.

Ausstellungsort: Weißenfels

Sprache: deutsch

Registratursignatur: W.A. III, 271

Context
10001 Ältere Urkunden >> 1. Weltliche Provenienzen >> 1.1. Markgrafen von Meißen, Landgrafen von Thüringen, Kurfürsten und Herzöge von Sachsen, Könige von Polen >> 1.1.3. Kurfürsten und Herzöge von Sachsen (Wettiner)
Holding
10001 Ältere Urkunden

Date of creation
11. Juli 1444

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Rights
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
Last update
21.03.2024, 8:10 AM CET

Data provider

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Object type

  • Urkunden

Time of origin

  • 11. Juli 1444

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