Urkunden
Friedrich II., Kurfürst von Sachsen, und Wilhelm III., Herzog von Sachsen, einigen sich, für die nächsten drei Jahre ungeörtert und ungeteilt zu bleiben, ihren Räten in allen Sachen gefolgig zu sein, ihre Höfe und die ihrer Ehefrauen nach Erkenntnis der Räte zu ordnen und zu setzen, alle Ämter mit tauglichen frommen Leuten zu bestellen und das aus dem Verkauf erledigter Güter gelöste Geld an ihre Schulden und ihren besten Nutzen zu wenden.
- Reference number
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Sächsisches Staatsarchiv, 10001 Ältere Urkunden, Nr. 06829 (Zu benutzen im Hauptstaatsarchiv Dresden)
- Further information
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Beglaubigungsmittel: Zwei Siegel an Pergamentstreifen.
Verweis: 10003 Diplomatarien und Abschriften, Kapsel 104, Nr. 62.
Ausstellungsort: Weißenfels
Sprache: deutsch
Registratursignatur: W.A. III, 271
- Context
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10001 Ältere Urkunden >> 1. Weltliche Provenienzen >> 1.1. Markgrafen von Meißen, Landgrafen von Thüringen, Kurfürsten und Herzöge von Sachsen, Könige von Polen >> 1.1.3. Kurfürsten und Herzöge von Sachsen (Wettiner)
- Holding
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10001 Ältere Urkunden
- Date of creation
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11. Juli 1444
- Other object pages
- Rights
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Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
- Last update
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21.03.2024, 8:10 AM CET
Data provider
Sächsisches Staatsarchiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunden
Time of origin
- 11. Juli 1444