Archivale

Forderungen; Zwangsvollstreckung

Enthält: Im laufenden Rechtsstreit zwischen Otto Vois, dem Halbwinner der Kerpener Propstei, und den Erben Kurffgen auf der einen sowie den Erben Hopstein auf der anderen Seite hatte das Kerpener Gericht in Dekreten vom 31.1. und 29.2.1720 die Zwangsvollstreckung (Taxation und Distraktion) gegen die Solstatt [den zur Grundherrschaft der Propstei gehörenden Hof] der Erben Hopstein beschlossen. Die Ausführung, mit der es die Schöffen Wolter und Wirtz beauftragt hatte, war jedoch wegen Streitigkeiten unter den Klägern aufgeschoben worden. Otto Vois teilt dem Gericht jetzt mit, dass diese Differenzen beigelegt seien und man sich geeinigt hätte, die eingehenden Gelder zu teilen. Die Versteigerung könne also durchgeführt werden. Das Gericht geht darauf ein und benennt wiederum Wolter und Wirtz als Exekutanten. Namentlich wird Johannes Hopstein als Empfänger des Gerichtsbeschlusses, den der Gerichtsbote Graetz noch am selben Tag ausliefert, genannt.

Archivaliensignatur
GerKer, 813
Umfang
Schriftstücke: 1

Kontext
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.1 Forderungen - Geld / Sachen
Bestand
GerKer Schöffengericht Kerpen

Indexbegriff Sache
Zwangsvollstreckung
Indexbegriff Person
Graetz, Gerichtsbote
Hopstein - Johannes
Kurffgen
Vois - Otto
Wirtz, Schöffe
Wolter, Schöffe

Laufzeit
1720 August 22

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Letzte Aktualisierung
05.11.2025, 15:17 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1720 August 22

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