Kapitel

3-48, Die bey Gott gewiß bestimmte Lebens- und Todtes-Zeit der Menschen.

3-48, Die bey Gott gewiß bestimmte Lebens- und Todtes-Zeit der Menschen.

Digitalisierung: Tübingen UB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Umfang
3-48
Sprache
Deutsch

Erschienen in
Reinhardt, Johann Christoph Heinrich ; Vohenstein, Sophia Charlotta ; Vohenstein, Charlotta Dorothea. - Die bey Gott gewiß bestimmte Lebens- und Todtes-Zeit der Menschen, Wurde Als der Weyland Reichs-Frey, Hochwohlgebohrne Herr, Herr, Johann Ludwig von Vohenstein, Herr auf Adelmansfelden u. Thalheim, den 7. Julii Anno 1737. Abends gegen 9. Uhr, durch einen höchst-unglücklichen Fall, auf dem Dorf-Weyher zu Adelman[n]sfelden sein edles und junges Leben, menschlichem Urtheil nach, allzufrühzeitig, doch seeligst enden und beschliessen müssen : In der hierauf den 31sten Julii angestellten Leich- und Gedächtnis-Predigt, aus dem von den Hoch-Adel. höchstbestürtzten Hinterlassenen, beliebten Leichen-Text, aus Hiob XIV. vers 5. Der Mensch hat seine bestimmte Zeit, die Zahl [et]c. In der Pfarr-Kirchen zu Adelmannsfelden, kürtzlich und einfältig vorgestellet, und auf gnädiges Begehren zum Druck übergeben

Erschienen
1737

Letzte Aktualisierung
12.03.2025, 16:22 MEZ

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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1737

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