Bestand | Urkunden

Grafschaft Sponheim Urkunden (Bestand)

VORWORT: Bei den vorliegenden Findbuchdaten handelt es sich um einen Auszug aus dem gedruckten Inventar von Johannes Mötsch (1), in dem nur diejenigen Urkunden der Grafschaft Sponheim Berücksichtigung finden, die heute im Bayerischen Hauptstaatsarchiv verwahrt werden. Die im Inventar von Johannes Mötsch nicht berücksichtigten Urkunden nach 1437 wurden von Frau Dr. Sarah Hadry ergänzt. Nachdem im Jahre 1776 das Archiv zwischen den beiden Kondominatsherren Pfalz-Zweibrücken und Baden ausgelost worden war, gelangte der durch das Los an Pfalz-Zweibrücken gefallene Teil des Sponheimer Archivs wohl zusammen mit den übrigen Archivalien des Zweibrücker Archivs bis 1800 nach München; nur wenige Stücke sind heute verloren; eine kleine Anzahl von Urkunden wurde im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts an Preußen abgegeben und befindet sich heute in Koblenz. Aus dem nach München verbrachten Hauptteil wurde der Bestand Sponheimer Urkunden gebildet. Im Gefolge der Regestierung durch Mötsch entstand daraus unter Wiedereinverleibung von Urkunden, die im 19. Jahrhundert zu Selekten (Kaiserselekt, Kaiser-Ludwig-Selekt) gelegt worden waren, der jetzige Bestand Grafschaft Sponheim Urkunden. Der badische Anteil ist stark zersplittert. Aufgrund des Friedens von Lunéville (1801) stellte Frankreich Auslieferungsforderungen, denen teilweise stattgegeben wurde. Zwischen 1804 und 1808 wurden Urkunden und Akten abgegeben; nur etwa ein Drittel der Urkunden blieb in Karlsruhe; später wurden von dort Urkunden nach lokalem Betreff auch nach München abgegeben. Die an Frankreich abgegebenen Archivalien galten lange als verschollen. Erst 1863 wurden sie auf dem Dachboden des Präfekturgebäudes in Straßburg entdeckt und ins Departementalarchiv überführt. 1868 sind die Urkunden zum größten Teil an Bayern abgegeben und in München zu den Rheinpfälzer Urkunden gelegt worden, denen sie im Zuge der Rekonstruktion des Bestandes Grafschaft Sponheim Urkunden wieder entnommen wurden. Bearbeitungsgrundsätze Maßgebend waren die "Richtlinien für die Regestierung von Urkunden", hrsg. von Walter Heinemeyer (Richtlinien für die Edition landesgeschichtlicher Quellen, Marburg-Köln 1978 S. 7- 15). Darauf kann hier verwiesen werden; eine kurze Zusammenfassung dieser Richtlinien reicht deshalb aus. Der Kopf des Regests enthält das aufgelöste Datum in der Reihenfolge Jahr, Monat, Tag, den Ausstellungsort (falls in der Urkunde angegeben) und die Nummer des Regests. Erschlossene Daten oder Datenteile sind in eckige Klammern gesetzt. Es folgt die Inhaltsangabe der Urkunde. Sie richtet sich im Aufbau nach dem Aufbau der Urkunde, um jederzeit eine Identifizierung mit möglicherweise auftauchenden, zusätzlichen Textzeugnissen zu erleichtern. Unwesentliche Formeln und Teile des Urkundeninhalts sind weggelassen. Überlange Sätze der Urkunden sind gegliedert, da sonst der Überblick verlorengeht. Eine Siegelankündigung im Regest erfolgt nur dann, wenn auch die Vorlage eine Siegelankündigung bietet. Die Reihenfolge der Siegler in der Ankündigung ist beibehalten; wenn tatsächlich noch Siegel an der Ausfertigung vorhanden sind, sind die Siegler durchgezählt, um die Identifizierung der Siegel zu ermöglichen. Für die Zählung ist die Reihenfolge der Siegel maßgebend, die nicht immer der in der Ankündigung entspricht. Das Datum ist vollständig wiedergegeben. Ausgeschriebene Jahreszahlen und solche in römischen Zahlen sind durch arabische Zahlen ersetzt. Alle in der Urkunde vorkommenden Orts- und Personennamen sind in die Regesten aufgenommen. Wenn die Schreibweise von der heutigen abweicht, ist sie in Klammern angegeben; ausgenommen ist hier der Ortsname Sponheim, der stets abgekürzt (Sp.) wiedergegeben ist (2). Auf Wiedergabe der jeweiligen Schreibweise wurde verzichtet. Die Anzahl dieser Schreibweisen ist gering: Spanheim, -heym, Spain-, Spayn-, selten Sphayn-, nur in wenigen Urkunden der Reichskanzlei aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts Spon-. Die Personennamen sind vereinheitlicht; ggf. ist die Schreibweise der Vorlage mit angegeben. Nur durch eine solche Vereinheitlichung kann vermieden werden, daß Personen, deren Name in lateinischen und deutschen Urkunden vorkommt, im Register an zwei verschiedenen Stellen auftauchen. Auf die Inhaltsangabe folgt die Beschreibung der Vorlage. Maßgebend für den Text war stets die Ausfertigung (Ausf.), wenn eine solche erhalten ist. Andernfalls geht das Regest auf eine oder mehrere Abschriften (Abschr.) zurück. Da die Kopiare einen unterschiedlichen Quellenwert haben, sind nicht alle Abschriften in gleichem Maß zur Textherstellung herangezogen worden; vgl. hierzu den Punkt Kopiare (Auswertung) [siehe Mötsch, Regesten Sponheim, Bd. 1, S. 40-42]. Die für das Regest maßgeblichen Abschriften sind durch Großbuchstaben A, B, C usw. bezeichnet; die in diesen Vorlagen auftretenden Textvarianten sind angegeben (Anmerkungen, durchgezählt in Kleinbuchstaben). Als Beschreibstoffe kommen nur Pergament und Papier vor. Bei den Papierurkunden ist der Beschreibstoff genannt; wenn keine Angaben gemacht sind, handelt es sich demnach um Pergamenturkunden. Beschädigungen durch Feuchtigkeit, Mäusefraß usw. kommen sehr selten vor; in diesen Fällen ist das vermerkt. Die Lagerorte sind abgekürzt genannt. Für das LHA Koblenz erfolgt keine Angabe des Lagerortes. Für die übrigen Lagerorte gelten folgende Abkürzungen: DA: Darmstadt; KA: Karlsruhe; M: München; SP: Speyer; WI: Wiesbaden; bei Straßburg ist der Ortsname ausgeschrieben. Zu diesen Abkürzungen sind die Bestände oder Abteilungen genannt; dazu vgl. den Abschnitt Urkunden/Kopiare in: Mötsch, Regesten Sponheim, Bd. 1, S. 26-40. Die Sprache der Urkunde ist nur dann genannt, wenn sie vor 1350 nicht lateinisch und nach 1350 nicht deutsch ist. Notarszeichen sind beschrieben. Alle noch vorhandenen Siegel sind ausführlich beschrieben; die Beschreibung bezieht sich auf folgende Punkte: Art der Befestigung, meist angehängt (angeh.) oder abhängend (abh.). Farbe: ausgeschrieben, abgekürzt nur hell (h.) oder dunkel (d.), z. B. hbraun. Form und Größe: bei runden Siegeln ist der Durchmesser (DM), bei schildförmigen oder spitzovalen Höhe mal Breite angegeben. Erhaltungszustand: wenn dazu nichts gesagt ist, ist das Siegel gut erhalten; sonst ist der Grad der Beschädigung wiedergegeben: leicht beschädigt (l. besch.), beschädigt (besch.), stark beschädigt (st. besch.), Rest. Gegebenenfalls ist vermerkt, ob der Abdruck schlecht ausgeprägt oder unkenntlich ist. Dies kann sowohl auf Mängel bei Abformung des weichen Wachses wie auf späteren Abrieb zurückzuführen sein. Der Inhalt des Siegelfeldes wird angegeben. Bei Wappen wird nur der Schild im Detail beschrieben, bei Helmen ist nur das Vorhandensein vermerkt. Die Umschrift (U.) ist vollständig wiedergegeben. Abkürzungen werden aufgelöst; diese Auflösungen erscheinen in runden Klammern; ausgenommen ist lediglich die Abkürzung S (Sigillum), bei der auf eine Auflösung verzichtet wurde. Ergänzte Teile der Umschrift stehen in eckigen Klammern; zur Ergänzung wurden Abdrücke des gleichen Siegelstempels an anderen Urkunden herangezogen. Falls das Siegel in einschlägigen Siegelwerken abgebildet ist, wird das angemerkt. Einzelne Abbildungen von Siegeln an entlegener Stelle, etwa in Aufsätzen, sind nicht nachgewiesen (3). Kanzleivermerke (KV) sind wiedergegeben, falls solche vorhanden sind. Dies ist fast ausschließlich bei Urkunden der Reichskanzlei der Fall. Die Rückvermerke sind beim Abschnitt kurze Archivgeschichte [siehe Mötsch, Regesten Sponheim, Bd. 1, S. 13-23] behandelt; sie sind nur dann wiedergegeben, wenn sie Informationen enthalten, die über den Urkundeninhalt hinausgehen. Falls die Urkunde gedruckt ist (Druck) oder in einem Regestenwerk (Reg.) Aufnahme gefunden hat, ist das vermerkt. Dabei wurde Vollständigkeit nicht angestrebt. Bei Urkunden, die in Standardwerken (siehe: Abgekürzt zitierte Literatur, in: Mötsch, Regesten Sponheim, Bd. 1, S. 55-59) vermerkt sind, wurde auf Nennung dort genannter, älterer Drucke und Regesten verzichtet. Über diese Standardwerke ist eine Identifzierung immer möglich. Die Urkunden des 12. und 13. Jahrhunderts liegen nahezu ausnahmslos in zuverlässigen Drucken vor. Im 14. Jahrhundert nimmt der Anteil der bisher nicht gedruckten oder regestierten Stücke stark zu. Schließlich ist die Fundstelle in den einschlägigen Findbüchern des Landeshauptarchivs Koblenz angegeben. Vermerkt sind dort fast ausschließlich Ausfertigungen, da die Kopiare nicht systematisch erschlossen worden waren. (1) Mötsch, Johannes, Regesten des Archivs der Grafen von Sponheim 1065-1437, 5 Bände (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz 41-45), Koblenz 1987-1991. (2) Die Zugehörigkeit der Aussteller bzw. Empfänger aus dem Hause Sp. zu den einzelnen Linien ist nur in der Zeit angegeben, in der Grafen beider Linien denselben Namen tragen. Zur Zuordnung in der übrigen Zeit vgl. die Stammtafel [siehe Mötsch, Regesten Sponheim, Bd. 1, S. 7]. (3) Zu den Siegeln der Grafen von Sponheim jetzt ausführlich: Johannes Mötsch. Die Siegel der Grafen von Sponheim, Archiv für Diplomatik 33, 1987 (im Druck). Hinweise: Aus technischen Gründen kann die Äußere Beschreibung der Urkunden jeweils nur bis zu einem Umfang von 500 Zeichen angezeigt werden. Die vollständigen Beschreibungen können dem gedruckten Inventar von Johannes Mötsch (siehe Fußnote 1) entnommen werden!

Bestandssignatur
Grafschaft Sponheim Urkunden
Umfang
1347
Sprache der Unterlagen
ger

Kontext
Bayerisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik) >> Beständetektonik des Bayerischen Hauptstaatsarchivs >> 1 Abteilung I: Ältere Bestände >> 1.12 Pfalz und Rheinlande >> Grafschaft Sponheim
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Hinweise zum Bestand: Die unten genannten Bestellnummern wurden entnommen und sind nun den folgenden Beständen zugeordnet: Grafschaft Sponheim Urkunden 1290/I Jetzt: Kasten blau 460/2 Grafschaft Sponheim Urkunden 1290/II Jetzt: Kasten blau 460/2 Grafschaft Sponheim Urkunden 1293 Jetzt: Kasten blau 460/2 Grafschaft Sponheim Urkunden 1295 Jetzt: Kasten blau 460/2 Grafschaft Sponheim Urkunden 1324 Jetzt: Pfalz-Zweibrücken Urkunden 3287 Die folgenden Bestellnummern sind nicht belegt: 25, 106, 133, 142, 150, 192, 199, 255, 265, 274, 304, 310, 330, 449, 450, 608, 609, 656, 679, 689, 930, 953, 977, 1010, 1017, 1034, 1035, 1065, 1076, 1082, 1095, 1097, 1098, 1099, 1100, 1101, 1106, 1122, 1123, 1144, 1145, 1153, 1190, 1195, 1197, 1202/I, 1204/II, 1210/I, 1211, 1212, 1213, 1224, 1225, 1226, 1233, 1243, 1247, 1269, 1271, 1274

Bestandslaufzeit
1065-1575

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Provenienz
Grafschaft Sponheim Urkunden
Vorprovenienz
Johannes Mötsch, Dr. Sarah Hadry
Letzte Aktualisierung
03.04.2025, 11:04 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand
  • Urkunden

Entstanden

  • 1065-1575

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