Abschnitt
Tit. IV. Was für Anstalten zu machen, wenn ein Feuer außer der Stadt entstehet.
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Revidirte Feuer- und Lösch-Ordnung für Die Königl. Haupt- und Residenz-Stadt Breslau : nach Maasgebung der unterm 13. Decemb. 1776. Allerhöchst emanirten Feuer- und Lösch-Ordnung, für alle und jede Städte dieser Provinz, und der alten Allerhöchst approbirten für die Stadt Beslau, d. d. 1. Jan. 1751. und des Nachtrages dazu d. d. 3. Januar. 1770 ; Breslau den 26. Junii 1777
- Erschienen
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1777 -
- Letzte Aktualisierung
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26.05.2025, 15:54 MESZ
Datenpartner
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Abschnitt
Entstanden
- 1777 -