Urkunde

Das Opfergeld des Kreuzbruderklosters ist wieder zurückzuzahlen.

Regest: Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm weist die Stadt Düsseldorf an, dass dem dortigen Kreuzbruderkloster bei dessen Stiftung zugesagte Opfergeld von 50 Gulden jährlich, welches später an die fürstliche Kammer, den Gulden zu 4 Mark gerechnet, abgeliefert, dem Kloster aber nur zu 3 Mark 5 Schilling aus der Zollkasse gezahlt worden, wieder an das Kloster abzuführen und behält sich jener Aufgeld bevor.

Digitalisierung: Stadtarchiv Düsseldorf

Urheberrechtsschutz nicht bewertet

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Archivaliensignatur
0-2-0 Rathausarchiv, 0-2-0-110.0000
Formalbeschreibung
Folio Papier. Siegel ab.
Sonstige Erschließungsangaben
Literaturangabe: H. ESCHBACH, Heinrich: Urkunden zur Geschichte der Stadt Düsseldorf [Teil 2], in: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins 5, 1890, Nr. 35

Kontext
Rathausarchiv >> Urkunden Mittelalter und Frühe Neuzeit
Bestand
0-2-0 Rathausarchiv Rathausarchiv

Laufzeit
1632 November 17

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Letzte Aktualisierung
17.09.2025, 15:26 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1632 November 17

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