Urkunde
Das Opfergeld des Kreuzbruderklosters ist wieder zurückzuzahlen.
Regest: Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm weist die Stadt Düsseldorf an, dass dem dortigen Kreuzbruderkloster bei dessen Stiftung zugesagte Opfergeld von 50 Gulden jährlich, welches später an die fürstliche Kammer, den Gulden zu 4 Mark gerechnet, abgeliefert, dem Kloster aber nur zu 3 Mark 5 Schilling aus der Zollkasse gezahlt worden, wieder an das Kloster abzuführen und behält sich jener Aufgeld bevor.
- Archivaliensignatur
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0-2-0 Rathausarchiv, 0-2-0-110.0000
- Formalbeschreibung
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Folio Papier. Siegel ab.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Literaturangabe: H. ESCHBACH, Heinrich: Urkunden zur Geschichte der Stadt Düsseldorf [Teil 2], in: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins 5, 1890, Nr. 35
- Kontext
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Rathausarchiv >> Urkunden Mittelalter und Frühe Neuzeit
- Bestand
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0-2-0 Rathausarchiv Rathausarchiv
- Laufzeit
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1632 November 17
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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17.09.2025, 15:26 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1632 November 17