Bestand

G 320 - Evangelisches Pfarramt Bad Wimpfen mit Pfarramt Hohenstadt (Bestand)

Einleitung: ===== Orts- und Kirchengeschichte =====
Wimpfen, seit 1930 "Bad" Wimpfen, besteht aus der älteren, auf den Ruinen eines römischen Kastells erbauten Talstadt ("Wimpfen im Tal") und der jüngeren, um eine staufische Kaiserpfalz entstandene jüngere Bergstadt ("Wimpfen am Berg"). Um 1300 wurde Wimpfen Reichsstadt. Von 1523 bis 1536 wirkte der Reformator Erhard Schnepf in Wimpfen. Jedoch dauerte es noch 20 Jahre, bis der Rat der Stadt 1546 Johann Isenmann aus Schwäbisch Hall mit der Durchführung der Reformation beauftragte. 1577 unterzeichnete Bürgermeister Hans Aff für den Rat der Stadt Wimpfen die lutherische Konkordienformel. Die evangelische Kirchengemeinde hielt in der Cornelienkirche und in der Dominikanerkirche, die simultan auch von den Katholiken genutzt wurde, ihre Gottesdienste. Die Stadtkirche verblieb vorerst bei den Katholiken. Erst 1588, nachdem sich der überwiegende Teil der Bevölkerung zur Reformation bekannt hatte, erhielten die Lutheraner die Stadtkirche zugesprochen. Trotzdem hielt sich weiterhin eine katholische Kirchengemeinde, auch wenn kein Katholik mehr das Bürgerrecht erhielt.
Noch während der Verhandlungen für den Reichsdeputationshauptschluss besetzen im September bzw. Dezember 1802 die Markgrafschaft Baden und die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt die Stadt bzw. das Stift Wimpfen und den Wormser Hof. Doch bereits im April 1803 trat Baden die Stadt Wimpfen an die Landgrafschaft, dem späterem Großherzogtum Hessen, ab.
Nach dem zweiten Weltkrieg verfügte die amerikanische Militärregierung am 19. September 1945, dass Bad Wimpfen, das vollständig vom Gebiet des Landes Württemberg-Baden umschlossen war, künftig vom (badischen) Landkreis Sinsheim verwaltet werden sollte. Am 18. April 1952 erließ der Landtag des neu gegründeten Landes Baden-Württemberg, durch das Bad Wimpfen zum 1. Mai 1952 in den (württembergischen) Landkreis Heilbronn umgegliedert wurde.
Die Anpassung der kirchlichen an die neuen Verhältnisse dauerte länger. Noch bis zum 31. Dezember 1967 gehörte die evangelische Gemeinde von Bad Wimpfen zur Evangelischen Kirche von Hessen und Nassau. Ab dem 1. Januar 1968 gehört die evangelische Kirchengemeinde zur Württembergischen Landeskirche und ist Teil des Kirchenbezirks Heilbronn. (Die katholische Kirchengemeinde Bad Wimpfens gehört weiterhin zum "hessischen" Bistum Mainz.)
===== Bestandsbeschreibung =====
Das letztgenannte Datum legte es nahe, bei der erstmals durchgeführten Archivierung den Aktenschnitt ungefähr 1967/68 anzusetzen, was jedoch nicht immer so umgesetzt wurde bzw. werden konnte.
Das Archiv umfasst die Unterlagen des Ersten Pfarramts, das für Wimpfen im Tal und Wimpfen am Berg sowie die Gesamtgemeinde zuständig ist, und des Zweiten Pfarramts, dessen Kirchspiel das weiterhin zur Stadt Bad Wimpfen gehörende Dorf Hohenstadt und das zum 1. April 1952 nach Neckarbischofsheim umgegliederte Dorf Helmhof umfasst. Das Zweite Pfarramt bildet seit 1860 die selbständige Pfarrei Hohenstadt mit dem Filial Helmhof.
Die Kirchenbücher befanden sich in einem guten Zustand und auch die sehr umfangreichen Rechnungssachen, obwohl chronologisch völlig durcheinandergeraten, fallen durch ihre Vollständigkeit auf. Dagegen hat sich bei den Akten die Situation als hessische Exklave, die Tatsache, daß die Obrigkeit weit entfernt war, sehr stark niedergeschlagen. Die Akten befanden sich in einem total chaotischen und fragmentarischen Zustand. Dieses muß bei näherer Betrachtung bzw. bei der Arbeit mit den Archivalien des Pfarrarchivs beachtet werden.
Die Akten der "Älteren Abteilungen" wurden geordnet in Anlehnung an zwei ansatzweise vorgefundene Ordnungen, die bis ca. 1860 bzw. bis 1876 angelegt waren. Die Akten der "Jüngeren Abteilungen" wurden nach dem "Ordnungsplan für die Akten der evangelischen Pfarrämter des Großherzogtums Hessen (Registratur)" eingerichtet. Die Gliederungsziffern wurden, wenn inhaltlich genau zutreffend unter "Aktenzeichen" bei den Betreffen angegeben.
Die außerordentlich umfangreichen Rechnungssachen sind durch die Buchstaben a bis e weiter untergliedert. Deren Bedeutung ist der jeweiligen Verzeichnungseinheit zu entnehmen.
Die Kirchenbücher und der Band Nr. 52 (Photoalbum) befinden sich auf dem Pfarramt Bad Wimpfen I. Das gesamte übrige Material ist im Magazinraum des Landeskirchlichen Archivs Stuttgart gut untergebracht.
Januar 2000
Erich Heim
Redaktionelle Änderungen Oktober 2019
Uwe Heizmann

Einleitung: Wimpfen, seit 1930 "Bad" Wimpfen, besteht aus der älteren, auf den Ruinen eines römischen Kastells erbauten Talstadt ("Wimpfen im Tal") und der jüngeren, um eine staufische Kaiserpfalz entstandene jüngere Bergstadt ("Wimpfen am Berg"). Um 1300 wurde Wimpfen Reichsstadt. Von 1523 bis 1536 wirkte der Reformator Erhard Schnepf in Wimpfen. Jedoch dauerte es noch 20 Jahre, bis der Rat der Stadt 1546 Johann Isenmann aus Schwäbisch Hall mit der Durchführung der Reformation beauftragte. 1577 unterzeichnete Bürgermeister Hans Aff für den Rat der Stadt Wimpfen die lutherische Konkordienformel. Die evangelische Kirchengemeinde hielt in der Cornelienkirche und in der Dominikanerkirche, die simultan auch von den Katholiken genutzt wurde, ihre Gottesdienste. Die Stadtkirche verblieb vorerst bei den Katholiken. Erst 1588, nachdem sich der überwiegende Teil der Bevölkerung zur Reformation bekannt hatte, erhielten die Lutheraner die Stadtkirche zugesprochen. Trotzdem hielt sich weiterhin eine katholische Kirchengemeinde, auch wenn kein Katholik mehr das Bürgerrecht erhielt.
Noch während der Verhandlungen für den Reichsdeputationshauptschluss besetzen im September bzw. Dezember 1802 die Markgrafschaft Baden und die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt die Stadt bzw. das Stift Wimpfen und den Wormser Hof. Doch bereits im April 1803 trat Baden die Stadt Wimpfen an die Landgrafschaft, dem späterem Großherzogtum Hessen, ab.
Nach dem zweiten Weltkrieg verfügte die amerikanische Militärregierung am 19. September 1945, dass Bad Wimpfen, das vollständig vom Gebiet des Landes Württemberg-Baden umschlossen war, künftig vom (badischen) Landkreis Sinsheim verwaltet werden sollte. Am 18. April 1952 erließ der Landtag des neu gegründeten Landes Baden-Württemberg, durch das Bad Wimpfen zum 1. Mai 1952 in den (württembergischen) Landkreis Heilbronn umgegliedert wurde.
Die Anpassung der kirchlichen an die neuen Verhältnisse dauerte länger. Noch bis zum 31. Dezember 1967 gehörte die evangelische Gemeinde von Bad Wimpfen zur Evangelischen Kirche von Hessen und Nassau. Ab dem 1. Januar 1968 gehört die evangelische Kirchengemeinde zur Württembergischen Landeskirche und ist Teil des Kirchenbezirks Heilbronn. (Die katholische Kirchengemeinde Bad Wimpfens gehört weiterhin zum "hessischen" Bistum Mainz.)
Das letztgenannte Datum legte es nahe, bei der erstmals durchgeführten Archivierung den Aktenschnitt ungefähr 1967/68 anzusetzen, was jedoch nicht immer so umgesetzt wurde bzw. werden konnte.
Das Archiv umfasst die Unterlagen des Ersten Pfarramts, das für Wimpfen im Tal und Wimpfen am Berg sowie die Gesamtgemeinde zuständig ist, und des Zweiten Pfarramts, dessen Kirchspiel das weiterhin zur Stadt Bad Wimpfen gehörende Dorf Hohenstadt und das zum 1. April 1952 nach Neckarbischofsheim umgegliederte Dorf Helmhof umfasst. Das Zweite Pfarramt bildet seit 1860 die selbständige Pfarrei Hohenstadt mit dem Filial Helmhof.
Die Kirchenbücher befanden sich in einem guten Zustand und auch die sehr umfangreichen Rechnungssachen, obwohl chronologisch völlig durcheinandergeraten, fallen durch ihre Vollständigkeit auf. Dagegen hat sich bei den Akten die Situation als hessische Exklave, die Tatsache, daß die Obrigkeit weit entfernt war, sehr stark niedergeschlagen. Die Akten befanden sich in einem total chaotischen und fragmentarischen Zustand. Dieses muß bei näherer Betrachtung bzw. bei der Arbeit mit den Archivalien des Pfarrarchivs beachtet werden.
Die Akten der "Älteren Abteilungen" wurden geordnet in Anlehnung an zwei ansatzweise vorgefundene Ordnungen, die bis ca. 1860 bzw. bis 1876 angelegt waren. Die Akten der "Jüngeren Abteilungen" wurden nach dem "Ordnungsplan für die Akten der evangelischen Pfarrämter des Großherzogtums Hessen (Registratur)" eingerichtet. Die Gliederungsziffern wurden, wenn inhaltlich genau zutreffend unter "Aktenzeichen" bei den Betreffen angegeben.
Die außerordentlich umfangreichen Rechnungssachen sind durch die Buchstaben a bis e weiter untergliedert. Deren Bedeutung ist der jeweiligen Verzeichnungseinheit zu entnehmen.
Die Kirchenbücher und der Band Nr. 52 (Photoalbum) befinden sich auf dem Pfarramt Bad Wimpfen I. Das gesamte übrige Material ist im Magazinraum des Landeskirchlichen Archivs Stuttgart gut untergebracht.
Januar 2000
Erich Heim
Redaktionelle Änderungen Oktober 2019
Uwe Heizmann

Reference number of holding
G 320
Extent
25 lfd. m

Context
Landeskirchliches Archiv Stuttgart (Archivtektonik) >> G - Pfarrarchive >> Orte mit B

Indexentry place
Bad Wimpfen, Landkreis Heilbronn
Hohenstadt, Bad Wimpfen, Landkreis Heilbronn

Provenance
Evangelisches Pfarramt Bad Wimpfen mit Pfarramt Hohenstadt
Date of creation of holding
1590-1984

Other object pages
Last update
27.03.2025, 11:46 AM CET

Data provider

This object is provided by:
Landeskirchliches Archiv Stuttgart. If you have any questions about the object, please contact the data provider.

Object type

  • Bestand

Associated

  • Evangelisches Pfarramt Bad Wimpfen mit Pfarramt Hohenstadt

Time of origin

  • 1590-1984

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