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Conspectus Totius Causæ.

Conspectus Totius Causæ.

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Deutsch

Bibliographic citation
Gründliche Ausführung und ohnumstoßlich Documentirter Gegen-Beweiß, Daß sowohl Nach denen gemeinen beschriebenen Rechten, als auch, nach ohnunterbrochenem Herkommen de Hochfürstl. Wirtzburgischen Lehn-Hofs, denen klagenden Freyherrl. Dalbergischen Stamms-Agnaten, durch Wolff Hartmann Cämmerer von Worms, genannt von Dalberg, nicht nur von Anno 1636. & 1646. mittelst der ... beschehenen Verpfändung ... und darauf erfolgter Immission, sondern auch fernerhin bewerckstelligter Ueberlassung an Zahlungsstatt, wiederum ertheilter Lehens-Renovation und Investituren, des Ritter-Guths Büchold und Thalheim cum Appertinentiis, in Francken gelegen, ein unwiederruffliches Successions-Recht anerwachsen, mithin also das widerrechtliche Verfahren nur gedachter Lehen-Höfe ... gegen die gerechteste also rubricirte Klage In Sachen Deren sämtlichen Gebrüdern Cämmerern von Worms, Freyherren von Dalberg contra Ihro Hochfürstliche Gnaden zu Wirtzburg & Consorten : Mandati Büchold und Thalheim betreffend. Nicht das mindeste gerechtfertiget werden können ...

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1750 -

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26.05.2025, 3:46 PM CEST

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  • 1750 -

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