Archivbestand
Kirchengemeinde zu Heeren-Werve (Bestand)
1. KurzbeschreibungNachdem das Archiv der Kirchengemeinde zu Heeren-Werve über viele Jahre vor Ort in der Gemeinde aufbewahrt und durch den ehrenamtlichen Archivpfleger Karl-Heinz Stoltefuß betreut und auch immer wieder ergänzt wurde, erfolgte im Jahr 2022 nach Aufgabe der archivpflegerischen Tätigkeit schließlich die Deponierung im Landeskirchlichen Archiv.Stoltefuß hatte bereits 1981 mit der Bearbeitung des Archivs begonnen und wurde hierbei u.a. durch das Archivamt in Münster und das Kreisarchiv in Unna fachlich beraten. Im Rahmen dieses Engagements entstanden auch mehrere Veröffentlichungen zur Geschichte von Ort und Kirchspiel. Das älteste im Bestand erhaltene Schriftstück ist eine Pergamenturkunde aus dem Jahr 1556, die umfangreichere Üblieferung setzt indes erst etwa ab dem Jahr 1680 ein. Ein besonderer Schwerpunkt des Bestands ist die Überlieferung der Kreisschulinspektion von 1807 bis 1855. Im Zuge der Übernahme und Überarbeitung des Bestandes im Jahr 2023 wurden dieses Unterlagen in den Gesamtbestand überführt. Auch wurden im Nachhinein einige als nicht-archivwürdig bewerteten Unterlagen (z.B. Amts-, Gesetz- und Verordnungsblätter sowie Jahresrechnungen und Kassenbücher aus neuerer Zeit) kassiert. Veränderte Signaturen wurden für jede Verzeichnungseinheit dokumentiert.2. GeschichteDie urkundliche Ersterwähnung der Kirchengemeinde Heeren-Werve geht auf das Jahr 1300 zurück, als sich zahlreiche Ritter, darunter Everhard von Werve, dem Grafen von Kleve verpflichteten. Zusammen mit den Ansiedlungen Heeren, Ostheeren und Werve bildete die Pfarrei Heeren das Kirchspiel Heeren.Die seit 1173 für Heeren bezeugte Adelsfamilie von Herne hatte für sich und ihre Hintersassen wohl auf jener Anhöhe eine Eigenkirche gründen lassen, auf der dann im 14. Jahrhundert die heutige evangelische Pfarrkirche als Nachfolgebau errichtet wurde. Die Umwandlung der Eigenkirche in eine Pfarrkirche erfolgte vermutlich im Zuge des Fortgangs der Adelsfamilie nach Unna.Mit der Grundherrschaft Heeren fiel den Grafen von der Mark später auch das Patronat über die Heerener Kirche zu. Das Haus Heeren, eine Wasserburg aus dem 17. Jahrhundert, besteht bis heute in unmittelbarer Nachbarschaft zur Kirche.Vor dem Hintergrund der schwankenden Kirchenpolitik des Herzogs von Kleve und verstärkt durch die Verbreitung der lutherischen Lehre in Kamen vollzog sich im Kirchspiel Heeren schrittweise die Hinwendung zur Reformation. Der erste lutherische Pfarrer in Heeren soll Johannes Nölle (1568-1577) aus Kamen gewesen sein. Ihm folgte Pfarrer Engelbert Kötter, Sohn des ehemaligen Kamener Bürgermeisters.Anfang des 17. Jahrhunderts schloss sich die Heerener Gemeinde der reformierten Konfession ihres Patrons an und verblieb seither beim reformierten Glauben. Eine prägende Gestalt war in diesem Zusammenhang der reformierte Prediger Johannes Sethmann (1611-1667), dessen 56-jährige Amtszeit gleichwohl unter den jahrzehntelangen Kriegsverheerungen litt.Die kleve-märkischen Landesherren behielten das Patronat über die Heerener Kirche bis 1649. Durch Einheirat und Schenkung erwarb die niederrheinische Adelsfamilie von Hüchtenbruck Haus Heeren und damit auch das Patronat über die Kirche in Lünern. 1649 tauschten Albrecht Gisbert von Hüchtenbruck und sein Landesherr, der Kurfürst von Brandenburg, ihre Patronate, so dass Haus Heeren nunmehr das Patronatsrecht über die Kirche in Heeren besaß. Im 17. und 18. Jahrhundert kam es bei Pfarrvakanzen regelmäßig zum Konflikt zwischen der Gemeinde und Patron, der entgegen der Regierungsanordnung den Pfarrer eigenmächtig berief.Noch bis spät ins 19. Jahrhundert hinein blieben Heeren und das benachbwarte Werve kleine, geschlossene Hellweg-Bauerndörfer. Anlässlich der 300-jährigen Reformationsfeierlichkeiten kam es 1817 zur Vereinigung der Lutheraner mit den Reformierten in Heeren. Mit dem Einzug des Bergbaus wandelte sich die Gemeinde gegen Ende des Jahrhunderts jedoch immer mehr zu einem Bergbauort mit einer großen Zahl von Neubürgern unterschiedlicher Herkunft.Für die 1933 angesetzte Neuwahl der Gemeindeverordneten und Presbyter stellet die Gemeinde auf Initiative von Pfarrer Friedrich Schulze eine Einheitsliste auf. Ziel war es, einen Wahlkampf zu verhindern und die erstmals antretenden Deutschen Christen zwar einzubinden, aber gleichzeitig auch aus dem Presbyterium fernzuhalten. Mitte 1934 unterstellte sich das Presbyterium mit Pfarrer Schulze der Westfälischen Bekenntnissynode. Mit Unterstützung des Kirchenpatrons, Graf von Plettenberg, bemühte sich die örtliche NSDAP wiederholt darum, Pfarrer Schulze durch einen DC-Pfarrer zu ersetzen. Streit gab es auch wiederholt um die Nutzung der Pfarrkirche für DC-Gottesdienste. Eine nach dem Zweiten Weltkrieg notwendige Presbyter-Ergänzungswahl fand erstmalig ohne die traditionelle Mitwirkung des Patrons statt. Mit Vertrag vom 8.12.1949 wurde die vom Presbyterium forcierte Auflösung des Patronats rechtswirksam.Nachdem Pfarrer Schulze bereits 1949 die Errichtung einer zweiten Pfarrstelle für die gewachsene Gemeinde gefordert hatte, erhielt er schließlich 1952 einen ersten Vikar als Hilfskraft zugewiesen. Dem 1953 geäußerten Wunsch des Presbyteriums, dem zweiten Hilfsprediger, Horst Bühler, eine zweite Pfarrstelle verschaffen, wurde erst 1959 stattgegeben. In die mit dem Pfarrsitz in Werve errichtete Stelle trat Alfred Keßler als erster Stelleninhaber ein. Nachdem in Werve bereits im Jahr 1952 der lang ersehnte Kindergartenbau errichtet werden konnte, folgten 1962 auch ein neues Pfarrhaus und ein Gemeindehaus ("Bodelschwingh-Haus"). 1964 konnte das neue Martin-Luther-Gemeindezentrum mit Gemeindesaal, Jugendheim, Kindergarten und Pfarrhaus eingeweiht werden. Zum 1.4.1994 änderte die Gemeinde ihren Namen in "Evangelische Kirchengemeinde zu Heeren-Werve".3. FormBei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druck-schriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Die in der Bestandsgliederung unter Kirchenbücher aufgelisteten Verzeichnungseinheiten befinden sich aus lagerungstechnischen Gründen im Bestand 8.3 (deponierte Kirchenbücher der Kirchengemeinden der EKvW). Ferner wurden aus demselben Grund einige historische Bauzeichnungen in den Bestand 15 (Bauzeichnungen) überführt. Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.4. BenutzungSofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.344 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.344 Nr. ...".Bielefeld, Oktober 2023
Form und Inhalt: 1. Kurzbeschreibung
Nachdem das Archiv der Kirchengemeinde zu Heeren-Werve über viele Jahre vor Ort in der Gemeinde aufbewahrt und durch den ehrenamtlichen Archivpfleger Karl-Heinz Stoltefuß betreut und auch immer wieder ergänzt wurde, erfolgte im Jahr 2022 nach Aufgabe der archivpflegerischen Tätigkeit schließlich die Deponierung im Landeskirchlichen Archiv.
Stoltefuß hatte bereits 1981 mit der Bearbeitung des Archivs begonnen und wurde hierbei u.a. durch das Archivamt in Münster und das Kreisarchiv in Unna fachlich beraten. Im Rahmen dieses Engagements entstanden auch mehrere Veröffentlichungen zur Geschichte von Ort und Kirchspiel.
Das älteste im Bestand erhaltene Schriftstück ist eine Pergamenturkunde aus dem Jahr 1556, die umfangreichere Üblieferung setzt indes erst etwa ab dem Jahr 1680 ein. Ein besonderer Schwerpunkt des Bestands ist die Überlieferung der Kreisschulinspektion von 1807 bis 1855. Im Zuge der Übernahme und Überarbeitung des Bestandes im Jahr 2023 wurden dieses Unterlagen in den Gesamtbestand überführt. Auch wurden im Nachhinein einige als nicht-archivwürdig bewerteten Unterlagen (z.B. Amts-, Gesetz- und Verordnungsblätter sowie Jahresrechnungen und Kassenbücher aus neuerer Zeit) kassiert. Veränderte Signaturen wurden für jede Verzeichnungseinheit dokumentiert.
2. Geschichte
Die urkundliche Ersterwähnung der Kirchengemeinde Heeren-Werve geht auf das Jahr 1300 zurück, als sich zahlreiche Ritter, darunter Everhard von Werve, dem Grafen von Kleve verpflichteten. Zusammen mit den Ansiedlungen Heeren, Ostheeren und Werve bildete die Pfarrei Heeren das Kirchspiel Heeren.
Die seit 1173 für Heeren bezeugte Adelsfamilie von Herne hatte für sich und ihre Hintersassen wohl auf jener Anhöhe eine Eigenkirche gründen lassen, auf der dann im 14. Jahrhundert die heutige evangelische Pfarrkirche als Nachfolgebau errichtet wurde. Die Umwandlung der Eigenkirche in eine Pfarrkirche erfolgte vermutlich im Zuge des Fortgangs der Adelsfamilie nach Unna.
Mit der Grundherrschaft Heeren fiel den Grafen von der Mark später auch das Patronat über die Heerener Kirche zu. Das Haus Heeren, eine Wasserburg aus dem 17. Jahrhundert, besteht bis heute in unmittelbarer Nachbarschaft zur Kirche.
Vor dem Hintergrund der schwankenden Kirchenpolitik des Herzogs von Kleve und verstärkt durch die Verbreitung der lutherischen Lehre in Kamen vollzog sich im Kirchspiel Heeren schrittweise die Hinwendung zur Reformation. Der erste lutherische Pfarrer in Heeren soll Johannes Nölle (1568-1577) aus Kamen gewesen sein. Ihm folgte Pfarrer Engelbert Kötter, Sohn des ehemaligen Kamener Bürgermeisters.
Anfang des 17. Jahrhunderts schloss sich die Heerener Gemeinde der reformierten Konfession ihres Patrons an und verblieb seither beim reformierten Glauben. Eine prägende Gestalt war in diesem Zusammenhang der reformierte Prediger Johannes Sethmann (1611-1667), dessen 56-jährige Amtszeit gleichwohl unter den jahrzehntelangen Kriegsverheerungen litt.
Die kleve-märkischen Landesherren behielten das Patronat über die Heerener Kirche bis 1649. Durch Einheirat und Schenkung erwarb die niederrheinische Adelsfamilie von Hüchtenbruck Haus Heeren und damit auch das Patronat über die Kirche in Lünern. 1649 tauschten Albrecht Gisbert von Hüchtenbruck und sein Landesherr, der Kurfürst von Brandenburg, ihre Patronate, so dass Haus Heeren nunmehr das Patronatsrecht über die Kirche in Heeren besaß. Im 17. und 18. Jahrhundert kam es bei Pfarrvakanzen regelmäßig zum Konflikt zwischen der Gemeinde und Patron, der entgegen der Regierungsanordnung den Pfarrer eigenmächtig berief.
Noch bis spät ins 19. Jahrhundert hinein blieben Heeren und das benachbwarte Werve kleine, geschlossene Hellweg-Bauerndörfer. Anlässlich der 300-jährigen Reformationsfeierlichkeiten kam es 1817 zur Vereinigung der Lutheraner mit den Reformierten in Heeren. Mit dem Einzug des Bergbaus wandelte sich die Gemeinde gegen Ende des Jahrhunderts jedoch immer mehr zu einem Bergbauort mit einer großen Zahl von Neubürgern unterschiedlicher Herkunft.
Für die 1933 angesetzte Neuwahl der Gemeindeverordneten und Presbyter stellet die Gemeinde auf Initiative von Pfarrer Friedrich Schulze eine Einheitsliste auf. Ziel war es, einen Wahlkampf zu verhindern und die erstmals antretenden Deutschen Christen zwar einzubinden, aber gleichzeitig auch aus dem Presbyterium fernzuhalten. Mitte 1934 unterstellte sich das Presbyterium mit Pfarrer Schulze der Westfälischen Bekenntnissynode. Mit Unterstützung des Kirchenpatrons, Graf von Plettenberg, bemühte sich die örtliche NSDAP wiederholt darum, Pfarrer Schulze durch einen DC-Pfarrer zu ersetzen. Streit gab es auch wiederholt um die Nutzung der Pfarrkirche für DC-Gottesdienste. Eine nach dem Zweiten Weltkrieg notwendige Presbyter-Ergänzungswahl fand erstmalig ohne die traditionelle Mitwirkung des Patrons statt. Mit Vertrag vom 8.12.1949 wurde die vom Presbyterium forcierte Auflösung des Patronats rechtswirksam.
Nachdem Pfarrer Schulze bereits 1949 die Errichtung einer zweiten Pfarrstelle für die gewachsene Gemeinde gefordert hatte, erhielt er schließlich 1952 einen ersten Vikar als Hilfskraft zugewiesen. Dem 1953 geäußerten Wunsch des Presbyteriums, dem zweiten Hilfsprediger, Horst Bühler, eine zweite Pfarrstelle verschaffen, wurde erst 1959 stattgegeben. In die mit dem Pfarrsitz in Werve errichtete Stelle trat Alfred Keßler als erster Stelleninhaber ein. Nachdem in Werve bereits im Jahr 1952 der lang ersehnte Kindergartenbau errichtet werden konnte, folgten 1962 auch ein neues Pfarrhaus und ein Gemeindehaus ("Bodelschwingh-Haus"). 1964 konnte das neue Martin-Luther-Gemeindezentrum mit Gemeindesaal, Jugendheim, Kindergarten und Pfarrhaus eingeweiht werden. Zum 1.4.1994 änderte die Gemeinde ihren Namen in "Evangelische Kirchengemeinde zu Heeren-Werve".
3. Form
Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druck-schriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Die in der Bestandsgliederung unter Kirchenbücher aufgelisteten Verzeichnungseinheiten befinden sich aus lagerungstechnischen Gründen im Bestand 8.3 (deponierte Kirchenbücher der Kirchengemeinden der EKvW). Ferner wurden aus demselben Grund einige historische Bauzeichnungen in den Bestand 15 (Bauzeichnungen) überführt.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
4. Benutzung
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.344 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.344 Nr. ...".
Bielefeld, Oktober 2023
- Reference number of holding
-
4.344
- Extent
-
1123 Verzeichnungseinheiten in 116 Kartons
- Context
-
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.25. Kirchenkreis Unna
- Date of creation of holding
-
1556 - 2022
- Other object pages
- Delivered via
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
05.11.2025, 1:59 PM CET
Data provider
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1556 - 2022