Archivale

Autonummer allein genügt nicht - Fahrer muß seinen Namen nennen

Enthält: Betrunkener Hamburger fährt nachts auf der linken Fahrbahn der Segeberger Chaussee, weshalb ein entgegenkommender PKW beim Ausweichen in einen Gartenzaun fährt, wonach der Hamburger dem anderen Fahrer weder Namen noch Versicherung nennt sondern einfach weiterfährt und deshalb vom Ahrensburger Schöffengericht wegen Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs durch Trunkenheit am Steuer sowie Unfallflucht zu einer Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt wird

Archivaliensignatur
V 100 / 25122

Kontext
Zeitungsdokumentation >> 15. Verkehr u. Versorgung >> 15.2 Straßenverkehr >> 15.2.7 Unfälle im Straßenverkehr
Bestand
V 100 Zeitungsdokumentation

Laufzeit
24. Mai 1961

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Letzte Aktualisierung
26.08.2025, 08:32 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 24. Mai 1961

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