Archivale
Autonummer allein genügt nicht - Fahrer muß seinen Namen nennen
Enthält: Betrunkener Hamburger fährt nachts auf der linken Fahrbahn der Segeberger Chaussee, weshalb ein entgegenkommender PKW beim Ausweichen in einen Gartenzaun fährt, wonach der Hamburger dem anderen Fahrer weder Namen noch Versicherung nennt sondern einfach weiterfährt und deshalb vom Ahrensburger Schöffengericht wegen Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs durch Trunkenheit am Steuer sowie Unfallflucht zu einer Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt wird
- Archivaliensignatur
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V 100 / 25122
- Kontext
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Zeitungsdokumentation >> 15. Verkehr u. Versorgung >> 15.2 Straßenverkehr >> 15.2.7 Unfälle im Straßenverkehr
- Bestand
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V 100 Zeitungsdokumentation
- Laufzeit
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24. Mai 1961
- Weitere Objektseiten
- Zugangsbeschränkungen
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- Letzte Aktualisierung
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26.08.2025, 08:32 MESZ
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 24. Mai 1961