Archivale

"Wem die Beweislast zufällt, der wird verlieren"

Enthält: Grönwohlder Frau, die als Küchenhilfe in einem Lütjenseer Heim arbeitet, wird im Krankenhaus am Magen operiert und erleidet eine Paratyphuserkrankung, nachdem eine hieran erkrankte Patientin in ihr Zimmer gelegt wird, weshalb sie nach der Erlassung vom Kreisgesundheitsamt für das Lebensmittelgewerbe gesperrt wird und auf Arbeitslosengeld angewiesen ist. Sie fordert vom Kreis eine Erstattung der ihr entgangenen Löhne sowie ein Schmerzensgeld und die Bundesanstalt für Arbeitslosengeld fordert ebenfalls vom Kreis die Erstattung der Unterstützungszahlung, da ein Verschulden der Krankenhausleitung vermutet wird, aber der Kreis weist diese Ansprüche als unbegründet zurück, weshalb die Frau und die Bundesanstalt beim Landgericht Lübeck eine Klage einleiten, für die ein Gutachen von [Name maskiert] vom Allgemeinen Krankenhaus in Altona angefordert wird und Kreissyndikus [Name maskiert] erklärt, dass die Haftpflichtversicherung des Kreises erst bei einem Urteil eintritt.

Media ID: 192018 | Digitalisierung: Kreisarchiv Stormarn

Attribution - NonCommercial - ShareAlike 4.0 International

Reference number
V 100 / 15464

Context
Zeitungsdokumentation >> 16. Rechtspflege >> 16.2 Kriminalfälle (Überfälle, Raub, Mord, Diebstahl, Ordnungswidrigkeiten), Prozesse
Holding
V 100 Zeitungsdokumentation

Date of creation
1. Februar 1957

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Last update
26.08.2025, 8:33 AM CEST

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1. Februar 1957

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