Leichenpredigt | Monografie

Des Erlöseten Lösers Jauchtzen für dem Herrn, Wurde, Als Der Hoch-Wohlgebohrne Herr, Herr Heinrich Löser, Erb-Herr auff Clöden, Reinhartz und Meuro, Sr. Königl. Majest. in Pohlen und Churfl. Durchl. zu Sachsen bey dero Chur-Creyse hochbestalter Steuer-Inspector, wie auch des Hochlöbl. Hof-Gerichts zu Wittenberg Hochansehnlicher Assessor, Nachdem Ihn Gott der Herr am 6. Decembr. im Jahr Christi 1705. zwischen 10. und 11. Uhr Vormittage, auf dem Hause Clöden durch einen sanfften und seeligen Tod abgefordert, und Dessen Leichnam Den 10. hujus zu Abends in sein Begräbniß zu Reinhartz in der Kirchen war beygesetzet worden, am 21. Jan. A. 1706. in einer Gedächtniß-Predigt, aus Seinem Leichen-Spruch Ps. LXXXIV. 1.2. in der Kirchen zu Clöden einfältig erkläret

Des Erlöseten Lösers Jauchtzen für dem Herrn, Wurde, Als Der Hoch-Wohlgebohrne Herr, Herr Heinrich Löser, Erb-Herr auff Clöden, Reinhartz und Meuro, Sr. Königl. Majest. in Pohlen und Churfl. Durchl. zu Sachsen bey dero Chur-Creyse hochbestalter Steuer-Inspector, wie auch des Hochlöbl. Hof-Gerichts zu Wittenberg Hochansehnlicher Assessor, Nachdem Ihn Gott der Herr am 6. Decembr. im Jahr Christi 1705. zwischen 10. und 11. Uhr Vormittage, auf dem Hause Clöden durch einen sanfften und seeligen Tod abgefordert, und Dessen Leichnam Den 10. hujus zu Abends in sein Begräbniß zu Reinhartz in der Kirchen war beygesetzet worden, am 21. Jan. A. 1706. in einer Gedächtniß-Predigt, aus Seinem Leichen-Spruch Ps. LXXXIV. 1.2. in der Kirchen zu Clöden einfältig erkläret

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

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Weitere Titel
Des Erlöseten Lösers Jauchtzen für dem Herrn, wurde, als der hoch-wohlgebohrne Herr, Herr Heinrich Löser, Erb-Herr auff Clöden, Reinhartz und Meuro, Sr. Königl. Majest. in Pohlen und Churfl. Durchl. zu Sachsen bey dero Chur-Creyse hochbestalter Steuer-Inspector, wie auch des hochlöbl. Hof-Gerichts zu Wittenberg hochansehnlicher Assessor, nachdem ihn Gott der Herr am 6. Decembr. im Jahr Christi 1705. zwischen 10. und 11. Uhr Vormittage, auf dem Hause Clöden durch einen sanfften und seeligen Tod abgefordert, und dessen Leichnam den 10. huius zu Abends in sein Begräbniß zu Reinhartz in der Kirchen war beygesetzet worden, am 21. Jan. A. 1706. in einer Gedächtniß-Predigt, aus seinem Leichen-Spruch Ps. LXXXIV. 1.2. in der Kirchen zu Clöden einfältig erkläret
Standort
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
VD 18
VD18 11261285
Umfang
32 Seiten ; 2°
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2016. TIFF, Vers.6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital)
von Johann Christoph Tauschern, Diacono daselbst
VD18 11261285

Reihe
VD18 digital

Urheber
Beteiligte Personen und Organisationen
Erschienen
Wittenberg : Druckts Christian Schrödter, Universität-Buchdrucker , 1706 -

Letzte Aktualisierung
26.05.2025, 15:56 MESZ

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Objekttyp

  • Leichenpredigt ; Monografie

Beteiligte

Entstanden

  • Wittenberg : Druckts Christian Schrödter, Universität-Buchdrucker , 1706 -

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