Archivale
Extract des Abschieds des Städtetags zu Ulm
        Regest: Mit den Ordnungen wird es bisher ungleich gehalten. Daraus sind bei dem Handwerksgesind allerlei Freiheiten und Leichtfertigkeiten, sonderlich mit Auftreibung (= Verrufserklärung, Boykott), erfolgt. Es soll bei den hievor aufgerichteten Reichs- und Städte-Abschieden verbleiben. Es soll aber dahin gebracht werden, dass die Handwerker in den Städten keine Versammlungen in Handwerkssachen halten ohne Beisein dazu verordneter Ratsmitglieder, noch ohne dieselben etwas das Handwerk, Meister, Gesellen und Lehrjungen betreffend tun oder beschliessen. Die Handwerker sollen für sich selber anderswoher keine Briefe annehmen noch in Handwerkssachen von sich aus schreiben oder schreiben lassen, sondern sollen solches immer den vom Rat dazu Verordneten vorbringen und mit deren Vorwissen und Bewilligung handeln.
Die Bestrafung der geringen Delicte soll einer jeden Stadt und deren Obrigkeit allein zustehen, doch keiner Stadt benommen sein, sich dabei nach ihrem Herkommen und Gebrauch zu verhalten, doch aber daneben (= ausserdem) ein Handwerker, er sei Meister, Geselle oder Lehrjunge, in solchen geringen Delicten abgestraft und damit bei der Stadt und Obrigkeit ausgesöhnt werden. Die Abgestraften und Ausgesöhnten sollen bei demselben Handwerk an keinem Ort von einem Mithandwerksgenossen weiter beschwert noch für unredlich gehalten, sondern nicht weniger wieder gefördert werden, wie wenn sie sich gleich auch mit dem Handwerk besonders ausgesöhnt hätten.
In dem allem soll jede Stadt der andern die Hand bieten und daran sein (= darauf aus sein), dass möglichst gleichmässige Disciplin gehalten werden möchte.
    
- Reference number
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                A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2526
 
- Formal description
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                Beschreibstoff: Pap.
 
- Further information
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                Bemerkungen: Der Anfang des Schriftstücks fehlt. Der vorhandene Text befasst sich mit Handwerkssachen.
 Genetisches Stadium: Abschrift
 
- Context
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                Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Allgemeines
 
- Holding
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                A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
 
- Date of creation
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                1589 August 30
 
- Other object pages
- Last update
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                        20.03.2025, 11:14 AM CET
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1589 August 30
 
             
        
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