Archivale
Überstellung von Häftlingen.
Adressat: Konzentrationslager Buchenwald, Kommandant
Der Arb. Eins. Führer macht seinen Kommandanten aufmerksam auf die o. a. Verfügung des Reichsführers-SS, wonach beschränkt arbeitsfähige und arbeitsunfähige Häftlinge nicht an andere Konzentrationslager für den Arb. Eins. überstellt werden dürfen. Die Arb. Eins. Führer beider Konzentrationslager sind persönlich verantwortlich für Abgabe oder Annahme nutzloser Häftlinge
Übersetzung ins Englische für
H. Q. 3. Armee, Abteilung Kriegsverbrechen, 3 JA 81 15.06.1945.
- Archivaliensignatur
-
0.4, 005/0090a
- Alt-/Vorsignatur
-
former reference number: Buchenwald 2
former reference number: 145, Folio 93, 94
- Formalbeschreibung
-
Art: Durchschrift vom Original
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Verwandtes Material: Reichsführer-SS Hauptamt Haushalt und Bauten vom 24.10.1940
- Kontext
-
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> Konzentrationslager >> Gesetze, Erlasse und Verordnungen alle Konzentrationslager betreffend >> Jahr 1940
- Bestand
-
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung
- Provenienz
-
Konzentrationslager Buchenwald, Arb. Eins. Führer
- Laufzeit
-
28.10.1940
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
02.06.2025, 09:19 MESZ
Datenpartner
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Beteiligte
- Konzentrationslager Buchenwald, Arb. Eins. Führer
Entstanden
- 28.10.1940