Archivale

Überstellung von Häftlingen.

Adressat: Konzentrationslager Buchenwald, Kommandant


Der Arb. Eins. Führer macht seinen Kommandanten aufmerksam auf die o. a. Verfügung des Reichsführers-SS, wonach beschränkt arbeitsfähige und arbeitsunfähige Häftlinge nicht an andere Konzentrationslager für den Arb. Eins. überstellt werden dürfen. Die Arb. Eins. Führer beider Konzentrationslager sind persönlich verantwortlich für Abgabe oder Annahme nutzloser Häftlinge
Übersetzung ins Englische für
H. Q. 3. Armee, Abteilung Kriegsverbrechen, 3 JA 81 15.06.1945.

Archivaliensignatur
0.4, 005/0090a
Alt-/Vorsignatur
former reference number: Buchenwald 2
former reference number: 145, Folio 93, 94
Formalbeschreibung
Art: Durchschrift vom Original
Sonstige Erschließungsangaben
Verwandtes Material: Reichsführer-SS Hauptamt Haushalt und Bauten vom 24.10.1940

Kontext
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> Konzentrationslager >> Gesetze, Erlasse und Verordnungen alle Konzentrationslager betreffend >> Jahr 1940
Bestand
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Provenienz
Konzentrationslager Buchenwald, Arb. Eins. Führer
Laufzeit
28.10.1940

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Letzte Aktualisierung
02.06.2025, 09:19 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Beteiligte

  • Konzentrationslager Buchenwald, Arb. Eins. Führer

Entstanden

  • 28.10.1940

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